Nachdem der Einsatz des so genannten Staatstrojaners, einer behördlichen Spionagesoftware, im Herbst des vergangenen Jahres, insbesondere in Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz, für viel Aufsehen gesorgt hatte, fordert der Schweizer Nationalrat nun stärkeren Einblick in die Rechtsgrundlage für behördliche Überwachungssoftware. Dabei soll unter anderem geklärt werden, wie genau der Trojaner in den bisher bekannten fünf Fällen in der Schweiz eingesetzt wurde.
Nach Ansicht der Rechtskommission des Schweizer Nationalrates sei die Legalität des Einsatzes von Spionagesoftware sowohl durch den Nachrichtendienst als auch durch die Behörden von Bund und Kantonen fraglich. So gäbe es weder auf Bundes-, noch auf kantonaler Ebene eine rechtliche Grundlage für den Einsatz des Staatstrojaners, erklärt Rechtsexperte Martin Steiger im Interview mit SF Online. (weiter auf unwatched.org)