Die vorläufige Tagesordnung des Rates der Justiz- und Innenminister (JI-Rat) umfasst folgende Punkte für den Bereich Inneres:
RATSTAGUNG
Interne Sicherheitsstrategie für die EU
Beim informellen Ministertreffen in Toledo am 21.1.2010 hat Vorsitz ein Papier für eine europäische Strategie für eine nachhaltige innere Sicherheit vorgelegt. Vorsitz möchte diese Strategie nun in Form von Ratsschlussfolgerungen verabschieden. Die Sicherheitsstrategie ist in erster Linie als politisches Dokument gedacht und soll die wesentlichen Herausforderungen, Prinzipien und strategischen Handlungslinien der europäischen Innen- und Sicherheitspolitik beschreiben. Die Strategie beschreibt u.a. Prävention, bessere Zusammenarbeit sowie Evaluierung als Maßnahmen, um auf Bedrohungen für die innere Sicherheit zu reagieren. Die Strategie will zu einem europäischen Modell der inneren Sicherheit beitragen, welche von Grund- und Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz sowie weiteren Werten und Prinzipien getragen ist. Der Strategie liegt ein umfassender Ansatz zugrunde, der alle für die innere Sicherheit relevanten Politikfelder umfassen soll. Zu den strategischen Leitlinien sollen folgende Elemente gehören: Demokratische und rechtstaatliche Kontrolle, Prävention, Informationsaustausch, operationelle Zusammenarbeit, justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, integriertes Grenzmanagement, Innovation und Ausbildung sowie Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
In Toledo haben die Delegationen (einschließlich DEU) das Papier bereits im Grundsatz begrüßt. Derzeit wird eine endgültige Version im AStV verhandelt.
Ständiger Ausschuss für die innere Sicherheit – COSI
Der Vertrag von Lissabon sieht in Art. 71 AEUV die Einrichtung eines neuen „Ständigen Ausschusses für die innere Sicherheit“ (COSI – Comité de Sécurité Intérieure) vor. Der Ausschuss soll sicherstellen, dass innerhalb der EU die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit gefördert und verstärkt wird. Vorsitz hat ein Papier vorgelegt, in dem er die wesentlichen Aufgaben des COSI beschreibt und den Mitgliedstaaten Fragen zu einigen noch offenen Themen stellt. Beim JI-Rat wird Vorsitz nun über den Stand der Vorbereitungsarbeiten berichten. Der COSI wird voraussichtlich am 11.03.2010 erstmals tagen. Abgedeckt werden die Bereiche Polizei-, Zoll,- und Grenzschutzzusammenarbeit und, bei Bedarf, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die Bundesregierung wird insbesondere darauf achten, dass COSI einen Mehrwert bzw. Synergieeffekte schafft und keine Parallelstrukturen zu anderen Ratsgremien oder JI-Agenturen entstehen.
Europäischer Pakt zur Bekämpfung des internationalen Drogenhandels
Erstmals Anfang Februar 2010 legte FRA ein Konzept für einen „Europäischen Pakt zur Bekämpfung des internationalen Drogenhandels“ vor. FRA schlägt hierbei ein „3- Säulen-Modell“ vor:
1. Säule: Kokain/Westafrika (Verantwortlichkeit FRA) – 2. Säule: Heroin/Balkanroute (Verantwortlichkeit DEU) – 3. Säule: Gewinnabschöpfung.
DEU hatfür die 2. Säule ein Konzept auf Arbeitsebene entworfen und diesen ersten Entwurf FRA übermittelt. Das FRA-Gesamtkonzept (mit Änderungen durch ESPVorsitz) soll nun auf dem JI-Rat erstmalig allen MS vorgestellt werden. DEU begrüßt grundsätzlich die Initiative, allerdings ist die Ausgestaltung im Einzelnen noch von der Abstimmung mit den MS, KOM und den weiteren Institutionen und Gremien (Europol, COSI) abhängig.
Wiedereinführung der Visumpflicht durch Kanada für Staatsangehörige der Tschechischen Republik
CAN hat mit Wirkung vom 14.07.2009 die Visumpflicht für tschechische Staatsangehörige wieder eingeführt. Grund hierfür war eine stark gestiegene Zahl von tschechischen Asylbewerbern in CAN (vornehmlich Roma). CZE hat als Reaktion am 16.07.2009 die Visumpflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen aus Kanada wieder eingeführt.
Aufgrund der einschlägigen EU-Regelungen ist ein Mechanismus für eine Reaktion auf EU-Ebene vorgesehen, wenn ein Drittstaat einseitig die Visumpflicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates (wieder) einführt. Nach Vermittlungsbemühungen der KOM (inkl. Androhung von Retorsionsmaßnahmen) hat CAN sein Konsulat in Prag im Dezember 2009 wiedereröffnet. Außerdem laufen bilaterale Gespräche zwischen CAN und CZE.
Aus Sicht der Bundesregierung sollten CZE und CAN weiter versuchen, die Problematik mit Unterstützung durch die KOM im Rahmen der bilateralen Gespräche zu lösen. Retorsionsmaßnahmen sollten vorerst unterbleiben.
Illegale Migration an den südlichen Seegrenzen der Europäischen Union
Auf Initiative Frankreichs soll der Rat Schlussfolgerungen zur Stärkung von FRONTEX und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung im Mittelmeerraum annehmen. Die Ratsschlussfolgerungen zielen darauf ab, die Maßnahmen an den südlichen Seegrenzen der EU zu verstärken und so die Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu optimieren. Dabei werden u.a. verstärkte Aktivitäten von FRONTEX, die rasche Entwicklung des europäischen Grenzüberwachungssystems EUROSUR, die Bekämpfung von kriminellen Netzwerken sowie eine stärkere Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten, insbesondere im Bereich Rückführung, angeregt. Aufgegriffen werden dabei im Wesentlichen vorgesehene Maßnahmen des Europäischen Paktes zu Einwanderung und Asyl vom Oktober 2008, des Stockholmer Programms, des EUROSUR-Beschlusses und des vorgesehenen Entwurfs zur Änderung der FRONTEX-Verordnung (vgl. S. 5).
DEU kann den Ratsschlussfolgerungen zustimmen.
EU-US-Beziehungen
Vorsitz beabsichtigt über den Stand der EU-US-Beziehungen zu berichten und einen Ausblick auf das kommende EU-US-Treffen auf Ministerebene für den JI-Bereich (April 2010) zu geben. Zur Vorbereitung trafen sich am 11./12. Januar 2010 EU- und US-Seite hochrangig, um sich über den aktuellen Stand zu den zahlreichen Themen bilateraler Zusammenarbeit auszutauschen. Ein Schwerpunkt hierbei war die Vorbereitung der gemeinsamen Aussprache der für den Innenbereich zuständigen EUMinister mit US-Heimatschutzministerin Napolitano in Toledo am 21. Januar 2010. Wesentliches Thema war die Reaktion auf die Vorgänge um Detroit, die die Dringlichkeiten einer weltweiten Zusammenarbeit erneut deutlich machten. Bei dieser Gelegenheit wurde eine gemeinsame Erklärung zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet, in der die Maßnahmen verstärkter Kooperation benannt sind: Luftsicherheit, Informationsaustausch, Sicherheitsforschung und Zusammenarbeit bei internationalen Aktivitäten.
GEMISCHTER AUSSCHUSS (mit NOR, CHE, ISL, LIE)
Schengener Informations-System II (SIS II)
Gegenstand der Beratung ist der Sachstand zum ersten Meilensteintest, der die grundsätzliche Tragfähigkeit des technischen Ansatzes für das SIS II belegen soll. Der Test konnte nicht, wie in den Ratsschlussfolgerungen von November 2009 gefordert, bis zum 29.01.2010 erfolgreich abgeschlossen werden. Somit endet die im November gesetzte Frist für eine Entscheidung über das weitere Vorgehen mit Ablauf des 31.03.2010. Die umfassende Testauswertung erfordert mehr Zeit als geplant, da sich der Vertragspartner auf ein „externes Ereignis“ für das Versagen des Tests beruft, das ihn laut Vertrag zu einer Wiederholung des Tests berechtigen würde. DEU wird sich für Ratsschlussfolgerungen einsetzen, welche die Frist zur endgültigen Entscheidung bis zum 30.04.2010 verlängern.
FRONTEX
Ein Vertreter der Agentur wird das Jahresarbeitsprogramm 2010 vorstellen, das sämtliche Aktivitäten in den Bereichen Einsatzmaßnahmen, Rückführung, Training, Untersuchung und Entwicklung darstellt. Die Schwerpunkte der Einsatzmaßnahmen 2010 liegen weiterhin im Bereich der südlichen Seegrenzen (Kanaren, Malta, griechische Küste) und der östlichen Landaußengrenzen.
DEU wird sich auch im Jahr 2010 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms personell und materiell an den Gemeinsamen Operationen von FRONTEX beteiligen sowie die Aus- und Fortbildungsprojekte der Agentur mit der Partnerschaftsakademie unterstützen. Darüber hinaus wird der Rat über die Entscheidung des Verwaltungsrats informiert, bis Ende 2010 im Rahmen eines neun Monate dauernden Pilotversuchs eine FRONTEX- Fachaußenstelle in Piräus (GRC) einzurichten.
Gegebenenfalls wird Vorsitz auch einen Entwurf zur Änderung der FRONTEX-VO präsentieren. Er beruht auf den Ergebnissen einer 2009 durchgeführten externen Evaluierung. Ziel der Änderungen ist es, FRONTEX langfristig zu einem Hauptakteur für die Koordination und das Management der EU-Außengrenzen auszubauen, dabei aber gleichzeitig die originäre Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für den Schutz der Außengrenzen zu erhalten. Geregelt werden sollen die Beschaffung eigener Einsatzmittel für das technische Zentralregister, die stärkere Einbindung von FRONTEX bei der Organisation, Koordination und Finanzierung von Rückführungsflügen, die Schaffung eines einheitlichen Mechanismus für den Einsatz von Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten bei Gemeinsamen Operationen und Verbesserungen bei Risiko- Analysen.
Die Bundesregierung begrüßt die Weiterentwicklung der Verordnung.
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hallo! besten dank für diesen ausführlichen beitrag. die info war sehr nützlich für mich.