Nach dem Vorratsdatenspeicherungs-Urteil – Was nun mit den anderen Massendatensammlungen passieren muss

Mit Urteil vom 2. 3. (NJW 2010, 833) hat das
Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften über die
verdachtslose Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation,
Bewegung und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (§§ 113a, 113b TKG) für
verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dass eine anlasslose Speicherung
von Verbindungsdaten – anders als etwa in Rumänien – nicht generell für
verfassungswidrig erklärt worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht
als „Ausnahme“ bezeichnet (Rdnr. 218). Es fragt sich, ob und welche
Folgen die „Ausnahmeentscheidung“ für andere Massendatensammlungen hat.

[daten-speicherung.de] 1. Elektronische Flugpassagierakte. In dem Ende 2009
beschlossenen „Stockholmer Programm“ der EU ist die flächendeckende
Einführung einer elektronischen Flugpassagierakte vorgesehen.
Entsprechend einer US-amerikanischen Praxis soll künftig auch in der EU
ohne Verdacht und Anlass in staatlichen Datenbanken festgehalten werden,
wer wann mit wem wohin gereist ist und welche sonstigen
Buchungsinformationen über ihn verfügbar sind. Die gesammelten
Informationen sollen für Einreiseentscheidungen, zur Strafverfolgung und
zur Gefahrenabwehr genutzt und weiter gegeben werden. (weiter auf daten-speicherung.de)