BND zur Auskunft an Journalisten verpflichtet

Der Bundesnachrichtendienst ist vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen. Die Schlapphüte müssen ihre Kenntnisse dem observierten Redakteur Andreas Förster offen legen – eine Grundsatzentscheidung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch einen weitreichenden Entschluss veröffentlicht. Die Leipziger Richter entschieden, dass Bundesnachrichtendienst (BND) muss dem Journalisten Andreas Förster von der Berliner Zeitung Akteneinsicht gewähren. Damit hatte die Klage des Redakteurs Erfolg (Az: 6 A 2.07).

Förster hatte Anfang November 2005 über die Beschattung von Journalisten durch den BND berichtet. Andere Medien griffen das Thema auf und berichteten, dass der BND auch Journalisten als Quellen nutze. Ein vom Bundestag in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte dies. Im Frühsommer 2006 bestätigte zudem ein Journalist aus Leipzig, dem BND gegen Entgelt Informationen über Förster gegeben zu haben.

Daraufhin begehrte Förster beim BND Informationen darüber, "welche Informationen und Daten Sie über mich gespeichert haben". Der Geheimdienst gab Auskunft über seine elektronischen Daten, nicht aber über den Inhalt der Papier-Akte. Dazu sei er nicht verpflichtet. Eine Geheimhaltung im öffentlichen Interesse, die das Gesetz ausdrücklich zulässt, machte der BND dagegen nicht geltend.

Das Bundesverwaltungsgericht gab nun der Klage Försters auf vollständige Auskunft statt: Zwar spreche das Gesetz nur von der Auskunft über "gespeicherte Daten". Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung der Bürger sei dies aber weit zu fassen. Verfassungskonform ausgelegt gehörten daher auch Daten dazu, "die in Akten enthalten sind, ohne elektronisch gespeichert zu sein".

Einem im Mai 2006 veröffentlichten Gutachten zufolge war die Bespitzelung rechtswidrig. Der BND lehnte es dennoch ab, dem Redakteur Förster Akteneinsicht zu gewähren.

(dpa/AFP/odg)

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/695/145363/

Anmerkung von europolice: In einem Bericht der Tagesschau heisst es ergänzend:

BND will Auskunftpraxis anpassen

Der BND reagierte auf das Urteil mit der Ankündigung, er werde seine Auskunftspraxis den Vorgaben anpassen. Die Entscheidung habe klarstellenden Charakter hinsichtlich der Reichweite des Auskunftsanspruchs von Betroffenen, hieß es in einer Stellungnahme.