Rechtswidrige Ermittlungspraxis des Bundeskriminalamtes ist sofort einzustellen!
Mit Beschluss vom 28.11.2007 erklärte der Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofes (BGH) die Art und Weise einer im Frühjahr erfolgten
Postbeschlagnahme im wesentlichen für rechtswidrig. In seiner
Entscheidung stellt der Ermittlungsrichter fest, dass das Aussortieren
von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten ist, "eine
Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich
ausgeschlossen" sei, um die "Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs
nicht zu gefährden".
Der Rechtsanwalt und stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen
Union, Dr. Fredrik Roggan, begrüßt diese Klarstellung: "Es ist
außerordentlich erfreulich, dass der BGH dem Ermittlungseifer der
Bundesanwaltschaft und dem BKA deutliche Grenzen gezogen hat. Es ist
Polizeibeamten grundsätzlich untersagt, Nachforschungen in
Postverteilzentren selber durchzuführen. Zur Aussonderung von
verdächtigen Briefen sind ausschließlich Post-Bedienstete befugt. Die
Rechtslage ist insoweit eindeutig. Es war deshalb umso
unverständlicher, dass sich die Bundesanwaltschaft und das BKA so
offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung
hinwegsetzten." Im Mai 2007 hatten Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA)
aufgrund eines Brandanschlages in Hamburg ermittelt. Bei der Suche nach
Bekennerschreiben kontrollierten die Beamten des BKA eigenständig
tausende Sendungen des Hamburger Briefzentrums 20, ob sie bestimmten
Rasterkriterien entsprechen. Gegen diese Vorgehensweise hatte der
stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union im Namen eines
betroffenen Hamburger Rechtsanwalts Beschwerde eingelegt (Az.: 1 BGs
519/2007).
Die Entscheidung des BGH hat Auswirkungen auf weitere
Ermittlungsverfahren wie die kürzlich erfolgte Sichtung der Schreiben
an vier Berliner Redaktionen. Auch hier hatten Polizeibeamte beim
Sortieren der Postsendungen "geholfen". "Diese Praxis einer
schleichenden Aushöhlung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses ist
unverzüglich zu beenden", fordert Fredrik Roggan. Er widersprach damit
einer Stellungnahme des Staatssekretär des Bundesjustizministeriums,
Lutz Diwell, der am Mittwoch auf eine parlamentarische Anfrage erklärt,
die Bundesregierung sehe "keinen Anlass für Konsequenzen aus den
Vorgängen".
Für Rückfragen steht Ihnen RA Dr. Fredrik Roggan unter Tel.: 030 / 46 90 63 61 bzw. 0174 / 753 0079 zur Verfügung.
— Humanistische Union e.V. – Bundesgeschäftsstelle – Greifswalder Straße 4 10405 Berlin
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