Polizei will Online-Durchsuchungen: BKA-Herbsttagung beendet

Angesichts der rasch wachsenden Internet-Aktivitäten Krimineller beharren die Sicherheitsbehörden auf Online-Durchsuchungen.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, sagte am
Donnerstag in Wiesbaden, die Durchsuchung von Computern solle in
"herausragenden Verfahren" zum Einsatz kommen, wenn andere Mittel nicht
zur schnellen Beschaffung von Informationen taugten.

Bei der traditionellen BKA-Herbsttagung, die am Donnerstag endete,
sprachen Sicherheitsexperten über den "Tatort Internet": Für
Terroristen, Wirtschaftskriminelle und die Verbreiter von
Kinderpornografie spiele das weltweite Netz eine immer größere Rolle.

"Wir müssen den von Schwerkriminellen und Terroristen längst
vollzogenen digitalen Quantensprung aufholen, wir müssen sie
überholen", sagte Ziercke. Gegen Kinderpornografie, «die schlimmste
Form der Kindermisshandlung», müsse noch stärker international vorgegangen werden.

Gegen die Bedenken von Datenschützern legten Ziercke und der
Bundesanwalt Rainer Griesbaum dar, dass Online-Durchsuchungen ähnlich
wie Wohnraum-Überwachungen nur in wenigen Fällen infrage kämen. In
Deutschland liefen derzeit 230 Ermittlungsverfahren mit
islamistisch-terroristischem Hintergrund. Griesbaum sagte, er hätte
sich in jüngster Zeit in zwei Verfahren das Mittel der
Online-Durchsuchung gewünscht.

Ziercke nannte noch "ein bis zwei" weitere Fälle. Das Ausspähen von
Computern sei «kein Königsweg», weil es technisch und zeitlich
aufwendig sei, sagte Griesbaum. Es müsse mit traditionellen Mitteln der
Kriminalistik kombiniert werden.
In einer Diskussion bezweifelte der frühere Bundesinnenminister Gerhart
Baum (FDP), dass Online-Durchsuchungen grundgesetzkonform geregelt
werden könnten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar
befürwortete die Maßnahme in konkreten Verdachtsfällen. Er kritisierte
aber, dass die Gefahrenabwehr sehr weit ins Vorfeld verlegt werde und
möglicherweise unschuldige Bürger erfasse.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) verteidigte die
weitreichende Prävention: "Unsere Hauptaufgabe ist zu vermeiden, dass
es Opfer gibt." Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit anhand des
Verfassungsschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen, ob das Ausspähen von
Computern mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Zur Eindämmung von Kinderpornografie vereinbarten das BKA, der Verband
der Internetwirtschaft eco und Jugendschutzorganisationen eine engere
Zusammenarbeit.

 

Quelle: http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/datenschutz/news/126936/