BKA-Gesetz mit Online- Durchsuchung im Frühjahr 2008 möglich

SPD-Politiker Edathy signalisiert Zustimmung seiner Partei

Berlin – Im Streit über die Änderung des BKA-Gesetzes und die
Online-Durchsuchung von Computern ist ein Ende in Sicht. Das neue
Gesetz könne im Frühjahr 2008 nach der Entscheidung des
Verfassungsgerichts fertig gestellt werden, sagte der
SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy der „BZ am Sonntag“ laut
Vorabbericht. Er erwarte von der Entscheidung des höchsten deutschen
Gerichts kein grundsätzliches Nein zu Online-Durchsuchungen, sondern
Leitlinien für die Umsetzung.

CDU/CSU und SPD hatten in den vergangenen Monaten heftig über die
Novellierung des BKA-Gesetzes und einer neuen Klausel zu
Online-Durchsuchungen gestritten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
(CDU) und die Union folgten dann dem Wunsch des Koalitionspartners SPD,
erst die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
abzuwarten, bevor das BKA-Gesetz geändert wird.

„Es besteht Einigkeit in der Koalition, dass das
Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird, wenn das Urteil vorliegt“,
sagte Schäubles Sprecher Stefan Kaller am Samstag der
Nachrichtenagentur AP. Die Vorbereitung für das Verfahren werde bis
dahin „weiter nachhaltig betrieben“.

Bis zur Kabinettsreife

CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach erklärte auf AP-Anfrage, der
Gesetzentwurf werde derzeit bis zur Kabinettsreife vorbereitet. Als
Kompromiss und Zugeständnis an die SPD werde darin der Paragraf 20k
aufgenommen. Er beinhalte den Entschluss, beim Thema
Online-Durchsuchung die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich seit Oktober mit der
umstrittenen Online-Durchsuchung. Auf dem Prüfstand ist das
Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, in dem diese
Fahndungsmethode erlaubt ist. Gegen die Regelung hatten mehrere
Personen Beschwerde eingelegt.

Edathy sagte in dem „BZ“-Interview, er rechne mit
Online-Durchsuchungen „in einem niedrigen zweistelligen Bereich“. Für
jeden Fall müsse eine aufwendige Software maßgeschneidert werden, die
Auswertung dauere Monate. „Eine Online-Durchsuchung kostet nach Angaben
des BKA gut 100.000 Euro. Das wird zu einer eher geringen Fallzahl
führen. Für größere Zahlen reicht das Personal auch gar nicht“, sagte
Edathy, der Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag ist.

Gleichzeitig bemängelte er, dass es in Deutschland nicht genügend
Polizisten zur Terrorabwehr gebe. Seit 1998 seien 6.000 Stellen
gestrichen worden. Bei den Festnahmen von Terrorverdächtigen im
September seien sogar Beamte von anderen Operationen gegen Kriminelle
abgezogen worden. „Für eine weitere Anti-Terror-Aktion hätte das
Personal überhaupt nicht gereicht.“

http://www.bmi.bund.de/ (AP)

Quelle: http://www.epochtimes.de/articles/2007/12/15/212779.html