Bei der SPD ist die Entscheidung gefallen, der heimlichen
Online-Durchsuchung von Computern im Rahmen der anstehenden BKA-Reform
zuzustimmen: Dies erklärte zumindest der innenpolitische Sprecher der
Sozialdemokraten, Dieter Wiefelspütz, in einem Interview mit der tageszeitung.
Es ginge nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie der
Online-Durchsuchung, die von allen maßgeblichen Sicherheitsexperten für
notwendig gehalten werde, erklärte Wiefelspütz.Im Interview betonte Wiefelspütz, dass die SPD nicht auf Zeit
spielen werde. "Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für
grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins
BKA-Gesetz aufnehmen", erklärte Wiefelspütz zudem in einer eigenen Mitteilung.
Gegenüber der taz meinte er, nach der ausstehenden Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen
Verfassungsschutzgesetz werde man unverzüglich der Online-Durchsuchung
mit den vom Gericht geforderten Einschränkungen zustimmen. Von der
Gerichtsentscheidung erwarte er eine Neudefinition des informationellen
Selbstbestimmungsrechtes: "Ich habe allerdings die Hoffnung, dass das
Verfassungsgericht die Bedeutung des informationellen
Selbstbestimmungsrechts in Zeiten des Internet neu interpretiert. Das
ist für alle Sicherheitsbehörden relevant."
Wie zuvor SPD-Fraktionschef Peter Struck
ließ der SPD-Innenpolitiker keinen Zweifel an der Koalitionstreue der
SPD. Er gehe davon aus, dass das zur Novellierung anstehende BKA-Gesetz
noch im Februar für alle Beteiligten eine Lösung finden werde. Von dem
jüngst bekanntgewordenen neuen Gesetzentwurf
des Bundesinnenministeriums, der den Abhörschutz für Strafverteidiger,
Geistliche und Abgeordnete weitgehend aushebelt, sei auch er überrascht
worden. Er gehe davon aus, dass die neu eingefügte Klausel ersatzlos
gestrichen werde, erklärte Wiefelspütz. "Natürlich habe die Abwehr
terroristischer Angriffe eine hohe Bedeutung, aber sie dürfe nicht dazu
führen, die Verfassungsordnung auszuhebeln", hieß es in seiner
Stellungnahme zum neuen Entwurf des BKA-Gesetzes.
Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die
erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die
Online-Durchsuchung siehe:
(Detlef Borchers) /
(jk/c’t)
Source: http://www.heise.de/newsticker/meldung/102027/from/atom10