Bayern bringt Gesetz über Online-Durchsuchungen auf den Weg

[heise.de] Trotz massiver Kritik
hat Bayerns Staatsregierung ihre Pläne zur heimlichen
Online-Durchsuchung von Computern auf den Weg gebracht. Das Kabinett
billigte heute den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann
(CSU), geht aus einer Mitteilung
der Staatskanzlei hervor. Damit soll es dem Verfassungsschutz erlaubt
werden, heimlich über das Internet auf die Computer von
Terrorverdächtigen zuzugreifen.

 

"Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen an neue technische
Entwicklungen angepasst werden. Wenn Terroristen sich modernster
Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht
auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben", sagte
Herrmann nach der Kabinettssitzung in München. Bayern setze als eines
der ersten Länder und noch vor dem Bund die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ins Gesetz um. Strenge Verfahrensregelungen sollen "ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit" garantieren.

Am 27. Februar gibt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über
eine Regelung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen
Verfassungsschutzgesetz bekannt.
Das Gesetzgebungsverfahren wurde in Bayern bereits jetzt schon
eingeleitet, um es noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu
können. Die eventuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen
noch in das Gesetz eingebaut werden. Der Ministerrat werde sich deshalb
Anfang April nach der Verbandsanhörung noch einmal mit dem
Gesetzentwurf befassen, bevor er dem Landtag zugeleitet wird, sagte
Herrmann.

Der bayerische Gesetzentwurf fasse die Voraussetzungen für eine
Online-Durchsuchung "deutlich enger als die nordrhein-westfälische
Regelung", heißt es aus der Staatskanzlei. In Bayern soll eine
Online-Datenerhebung nur zulässig sein, wenn die Voraussetzungen für
eine Telefonüberwachung gegeben sind. Außerdem werde der Kernbereich
privater Lebensgestaltung ausdrücklich geschützt. Die
Online-Durchsuchung müsse von der unabhängigen G-10-Kommission des
Bayerischen Landtags genehmigt werden.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die
erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die
Online-Durchsuchung siehe:

(anw/c’t)

Source: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103383