BKA-Gesetz soll sich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausrichten
So sei eine Online-Durchsuchung in einem sehr engen Rahmen möglich,
nämlich wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein
überragend wichtiges Rechtsgut bestehen, also Leib und Leben von
Menschen oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. So heißt
es in den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts: "Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein,
wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen
lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte
Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend
wichtiges Rechtsgut hinweisen."
Die Hinweise des Gerichts will Schäuble bei der Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes berücksichtigen: "Ich
gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten
und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so
rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt
eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen
Terrorismus – wie in der Föderalismusreform I vorgesehen – übertragen
werden kann", so Schäuble.
Schäuble schreibt der Online-Durchsuchung eine zentrale Rolle zur Abwehr von
Gefahren des internationalen Terrorismus zu, auch wenn die Wirksamkeit solcher Maßnahmen von manchen Fachleuten bezweifelt wird. Laut Schäuble sollen Online-Durchsuchungen "nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen".
(ji)