Fliegende Augen am Himmel über Sachsen

Erstes Bundesland erlaubt Drohnen für Privatnutzer

[LVZ] Dresden. Wer demnächst an Sachsens Himmel ungewöhnliche Flugobjekte
sieht, sollte nicht sofort Ufo-Alarm auslösen. Es könnte gut sein, dass
es sich dabei um einen der automatischen Kleinsthubschrauber handelt,
die seit neuestem in die Luft steigen dürfen. Als erstes Bundesland hat
Sachsen den Betrieb von so genannten Drohnen für private Nutzer
freigegeben. Die Fluggeräte können filmen, fotografieren und auch per
Videofunk aus der Luft den Boden überwachen.

Die Betriebsgenehmigung für die Nutzung der Drohnen erteilt das
Regierungspräsidium Dresden (RP). RP-Sprecher Holm Felber zufolge ist
der Luftraum grundsätzlich frei, es dürfe also eigentlich "jeder ein
solches Gerät einsetzen". Theoretisch. Der Genehmigung ist jedoch ein
gründliches Genehmigungsverfahren vorgeschaltet. Dafür mussten die
ersten Antragsteller zu einer Anhörung ins Regierungspräsidium kommen.
Weil ein Missbrauch des fliegenden Auges strafbar ist, kann die
Zulassung auch wieder entzogen werden, sagt Felber. Den Zuschlag
erhielten inzwischen GeoManagement Dresden GbR und rent-a-drone aus
Wolfratshausen.
Hinter GeoManagement stecken zwei junge Diplom-Geografen. Mario Hehne
sowie Tom Hartmann studierten an der Technischen Universität Dresden und
sind 30 Jahre alt. Beide halten den privaten Drohneneinsatz für ein
Gewerbe mit Zukunft. "Denn bislang sind Luftaufnahmen wegen der damit
verbundenen Hubschraubereinsätze teuer und laut", sagt Hehne. Darum
investierten die Jungwissenschaftler mehr als 20 000 Euro und kauften
bei Microdrons aus der Gegend um Siegen eine Drohne.
Während der Antragsphase in Dresden mussten die Jungwissenschaftler vor
RP-Vetretern nicht nur Schauflüge absolvieren. Es wurden zugleich
polizeiliche Führungszeugnisse und ein Auszug aus der Flensburger
Verkehrssünderdatei verlangt.
Auch René Micknaß musste diese Papiere beibringen. Der 39-jährige
Plakatkleber aus Dresden hat die zweite Sachsen-Lizenz inne. Hinter ihm
steht die bayrische Firma Mobile Datenerfassung aus Wolfratshausen, die
die Tochter rent-a-drone betreibt. Pro Flugstunde für private Aufträge
nimmt er 179 Euro, Gewerbekunden zahlen 290 Euro — schließlich kostet
ein Gerät kostet laut Holzee Drohne rund 23 000 Euro.
Die Funktionsweise der Drohne ist recht einfach, setzt allerdings Übung
voraus. So steuern die Piloten das unbemannte Gerät über eine
Fernbedienung. Über einen Bildschirm lässt sich jedes Zielobjekt in
Echt- zeit beobachten. Parallel können die dabei erzielten Bildaufnahmen
sofort gespeichert werden. GeoManagement will seine Minispione demnächst
noch mit Infrarotkameras ausrüsten. Allerdings unterliegen beide Firmen
strengen Auflagen: Verboten sind "Paparazzitum, Spionage, der Flug über
Menschenmassen und Einsatz auf Flughäfen".
Auch das Land Sachsen hat die technischen Möglichkeiten entdeckt. Das
Landesinnenministerium kaufte eine Drohne. Sie soll zur Beweissicherung
bei Ausschreitungen am Rande von Fußballspielen sowie bei Entführungen
oder Geiselnahmen zum Einsatz kommen. Ein zweites Gerät wird ab Sommer
getestet.

Torsten Hilscher, ddp

Source: LVZ 26.4.2008