(sda/ap)
Der Nationalrat hat am Mittwoch die Einführung des neuen biometrischen
Schweizer Passes mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken ab Mitte 2009 mit
102 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Zudem haben alle Schweizer weiterhin
Anspruch auf eine preisgünstige nicht bio-metrische Identitätskarte
ohne Chip.
Teurer Pass soll billiger werden
Die Kommission hatte eine neue Preisrichtlinie verlangt, da der
biometrische «Pass 06» in der seit September 2006 laufenden
Projektphase 250 Franken kostet. Justizministerin Eveline
Widmer-Schlumpf zerstreute Preisängste. Die biometrischen
Identitätskarten und Pässe würden sich wegen der grösseren Mengen
verbilligen. Auch würden die preisgünstigen Kombi-Angebote beibehalten.
Nach aktueller Einschätzung dürfte das Kombi-Angebot für Kinder mit 68
Franken zu Buche schlagen, für Erwachsene mit 148. Das entspreche in
etwa dem heutigen Rahmen.
Fingerabdrücke werden zentral gespeichert
Der Rat lehnte alle Anträge von linksgrüner Seite ab, die auf einen
verstärkten Datenschutz zielten. So verlangte die Minderheit, auf die
Speicherung der Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank des
Bundesamts für Polizei zu verzichten. Fingerabdruckdateien seien für
Verbrecher und nicht für unbescholtene Bürger.
Ein Einzelantrag verlangte, die Fingerabdruck-Speicherung auf Wunsch
der einzelnen Bürger zu unterlassen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf und
die Ratsmehrheit widersetzten sich dem mit dem Argument, es gelte
Missbrauch zu verhindern. Die Ausweisfälschung habe der
Ausweiserschleichung Platz gemacht. Nur die Speicherung der
Fingerabdrücke verhindere das.
Wer darf den Chip lesen?
Weiter wollte die Ratslinke ausschliessen, dass Unternehmen wie
Fluggesellschaften die auf dem Chip gespeicherten Fingerabdrücke lesen
dürfen. Die Mehrheit verweigerte dies mit dem Hinweis auf das Asyl- und
Ausländergesetz. Fluggesellschaften nämlich können ins Recht gefasst
werden, wenn sie Illegale ins Land bringen. Zudem stellte die
Bundesrätin Zurückhaltung in Aussicht.
Vorschrift wegen «Schengen» und USA
Der biometrische Pass mit Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken ist
im Schengen-Raum vorgeschrieben. Im Rahmen der Besitzstandwahrung muss
ihn die Schweiz bis Mitte 2009 einführen. Für visafreie Reisen in die
USA ist der aktuelle maschinenlesbare «Pass 03» zulässig, wenn er vor
dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Wer mit einem später
ausgestellten «Pass 03» in die USA reisen will, braucht ein Visum.
Visumsfrei geht es sonst nur mit dem biometrischen Schweizer «Pass 06».
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Dieser hatte den Bundesbeschluss in der vergangenen Wintersession gutgeheissen.
Source: http://www.nzz.ch