[heise] Mit Störsendern sollen Gefängnisinsassen im Ländle künftig vom Telefonieren mit eingeschmuggelten Handys abgehalten werden. Der baden-württembergische Landtag verabschiedete am heutigen Freitag in Stuttgart ein entsprechendes Gesetz. Auf dieser Rechtsgrundlage sollen künftig Störsender betrieben werden, die es den Gefangenen unmöglich machen sollen, das generelle Handyverbot im Knast zu umgehen.
Trotz des Verbots würden Handys immer wieder eingeschmuggelt, um Fluchtversuche, Straftaten und Drogenschmuggel zu vereinbaren, sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP) der dpa. Im Jahr 2007 seien 153 Handys an den Kontrollen vorbei in die Anstalten geschmuggelt worden, 2006 seien es 171 Mobiltelefone gewesen. Mit speziellen Suchgeräten seien diese nur dann aufzuspüren gewesen, wenn die Gefangenen damit telefonierten.
Der Betrieb von Störsendern zur Blockierung von Handygesprächen war bisher auf Bundesebene grundsätzlich verboten. Inzwischen können Bundesländer unter eigener Regie Ausnahmen beschließen. Baden-Württemberg wäre das erste Land mit einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Auch in NRW sind entsprechende Maßnahmen geplant. Das bevölkerungsreichste Bundesland rechnet für alle 37 Gefängnisse mit Kosten von 9 Millionen Euro.
Die neue Regelung soll in Baden-Württemberg noch im Sommer in Kraft treten. Der erste Sender ist in der neuen Justizvollzugsanstalt Offenburg geplant. Das Justizministerium veranschlagte dafür Kosten von rund einer Million Euro. In einer kleineren Einrichtung in Lörrach soll außerdem getestet werden, wie sich die Sender auf den Handyempfang in der Umgebung auswirken. Vor solchen Nebenwirkungen warnen auch die Gegner: "Störsender bringen wenig und schaden viel", warnte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Weil der Wirkungsgrad schwer zu begrenzen sei, würden auch der Handy-Empfang in der Umgebung gestört.
(vbr/c’t)
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