Bundeskabinett segnet Datenweitergabe an die USA ab

[heise.de] Das Bundeskabinett hat heute der Unterzeichnung eines Abkommens
zwischen den USA und Deutschland zur Bekämpfung "schwerwiegender
Kriminalität" zugestimmt. Es sieht unter anderem den verstärkten
Austausch von Personen-Informationen über Terrorverdächtige vor. Das
von Datenschützern kritisierte Abkommen
hatten im März bereits Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zusammen mit dem
US-amerikanischen Justizminister Michael Bernard Mukasey und dem
US-Minister für Innere Sicherheit Michael Chertoff in Berlin
unterzeichnet. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Die beiden Staaten wollen Informationen zu Personen austauschen, die
dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden. Ziel ist es, Bedrohungen
zu erkennen und abzuwehren, bevor Schäden eintreten, heißt es in einer Mitteilung
des Bundesinnenministeriums. Übermittelt werden sollen Daten zur
Identifizierung der Person wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
und Informationen zu Umständen, die den Terrorismusverdacht begründen.

Auch werde mit dem Abkommen die Grundlage für einen automatisierten
Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten im Hit/No-Hit-Verfahren nach
Vorbild des Vertrags von Prüm
geschaffen, der im Jahr 2005 zwischen mehreren EU-Mitgliedsstaaten
geschlossen wurde. Dabei gewähren sich die Vertragsstaaten gegenseitig
einen begrenzten Zugriff auf die Datensätze ihrer nationalen DNA- und
Fingerabdruckdatenbanken für einen automatisierten Abgleich. Die davon
betroffenen Fundstellendatensätze enthalten keine unmittelbar
identifizierenden Daten. Hier müssen die USA noch die rechtlichen und
technischen Voraussetzungen schaffen.

Aufgenommen wurden in das Abkommen auch Regelungen über die
zulässige Verwendung übermittelter Daten und ihre vertrauliche
Behandlung, die Berichtigung unrichtiger und die Löschung nicht mehr
erforderlicher Daten sowie Informationspflichten über die
Weiterverarbeitung. Daten über die Rasse oder ethnische Herkunft,
politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die
Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die Gesundheit und das
Sexualleben dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie
"besonders relevant" sind.
(anw/c’t)

Source: http://www.heise.de