Schäuble: Novelle des BKA-Gesetzes „maßgeblicher Baustein in der Sicherheitsarchitektur“

Kabinett beschließt Novelle des BKA-Gesetzes

[bmi] „Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf stellt einen
maßgeblichen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik
Deutschland dar. Wie im Koalitionsvertrag verabredet, schaffen wir die
erforderlichen Befugnisse des Bundeskriminalamts im Kampf gegen den
internationalen Terrorismus“, erklärte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang
Schäuble in Berlin nach der Kabinettssitzung.
 
„Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat dem Bundeskriminalamt
(BKA) im Zuge der so genannten Föderalismusreform I die Aufgabe der
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Um
diese Aufgabe bewältigen zu können, benötigt das BKA entsprechende
Befugnisse. Der heute beschlossene Entwurf enthält alle erforderlichen
Ergänzungen des BKAG, um dem Bundeskriminalamt für seine neue Aufgabe,
der Abwehr vom internationalen Terrorismus ausgehender Gefahren, das
notwendige Rüstzeug an die Hand zu geben.“
Die Aufgabe des BKA ist den verfassungsrechtlichen Befugnissen
entsprechend auf Fälle internationaler terroristischer Gefahren
beschränkt, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die
Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die
oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht. Die Befugnisse der Länder
bleiben von der Aufgabenwahrnehmung durch das BKA unberührt. Zur
Koordinierung der Maßnahmen hat das BKA die zuständigen Landes- und
Bundesbehörden unverzüglich zu unterrichten und die Aufgabenwahrnehmung
in gegenseitigem Benehmen durchzuführen. „Damit ist eine harmonische
Ergänzung des föderal geprägten Gefahrenabwehrrechts gelungen“, betonte
der Bundesinnenminister.
 
Weiter führte Dr. Schäuble aus: „Die einzelnen Befugnisse
orientieren sich weitgehend an bestehenden Regelungsvorbildern aus dem
Bundespolizeigesetz und den Polizeigesetzen der Länder. Mit
Verwunderung habe ich daher die öffentlichen Debatten der vergangenen
Wochen beispielsweise in Bezug auf die Regelung zur optischen
Wohraumüberwachung verfolgt – eine Befugnis, die in den Polizeigesetzen
der Länder als allgemeine Gefahrenabwehrmaßnahme bereits enthalten ist,
während das BKA nur zur Abwehr internationaler terroristischer Gefahren
tätig werden darf.
 
Neu und besonders hervorzuheben ist die Befugnis zur so genannten
Online-Durchsuchung. Dem Bundeskriminalamt soll im Rahmen der
Online-Durchsuchung gestattet werden, unter bestimmten, sehr eng
umrissenen Voraussetzungen durch den Einsatz technischer Mittel, das
heißt durch entsprechende Programme, Daten aus informationstechnischen
Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und
entsprechende Straftaten zu verhüten. Nachdem das
Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme
mit den Vorgaben unserer Verfassung im Einklang steht, ist damit
gewährleistet dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der
Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen. Ich
halte dies für einen wesentlichen Fortschritt.
 
Der Entwurf hält sich selbstverständlich an das Grundgesetz und
stimmt mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts überein.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf dessen jüngste Entscheidungen
des (Entscheidung zur Wohnraumüberwachung, zur präventiven
Telekommunikationsüberwachung, zur Online-Durchsuchung und die
einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung). So sind im Entwurf
neben spezifisch ausgestalteten Regelungen zum Schutz des Kernbereichs
privater Lebensgestaltung insbesondere Regelungen zum Schutz
zeugnisverweigerungsberechtigter Personen und
Benachrichtigungspflichten enthalten.
 
Die Bundesregierung hat aus meiner Sicht einen ausgewogenen
Entwurf vorgelegt, der das Bundeskriminalamt in die Lage versetzen
wird, die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen
Terrorismus effizient zu erfüllen.“
 
Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss ist nun der Weg frei für die
sich anschließende parlamentarische Befassung mit der
BKA-Gesetzesnovelle.
 
 
Weitere Informationen sowie den Gesetzentwurf finden Sie um Internet unter:
www.bmi.bund.de

 

Pressemitteilung vom 04.06.2008 | 11:35
Bundesministerium des Innern (BMI)