Tampere und Den Haag in der Umsetzung

Wachstumsringe Innerer Sicherheit

von Norbert Pütter

Die Entwicklung hin zu einem gemeinsamen europäischen Raum von Strafverfolgung und Polizeiarbeit hat in den letzten Jahren erheblich an Dynamik gewonnen. Obwohl die verschiedenen Veränderungen unübersichtlicher kaum sein könnten, zeichnen sich die Umrisse einer entstehenden europäischen Sicherheitsarchitektur ab.

Bereits seit 1992 (Vertrag von Maastricht) war die „Zusammenarbeit in den Breichen Justiz und Inneres“ in einem eigenen Titel als „Dritte Säule“ der Unionsaktivitäten in einen rechtlichen Rahmen gestellt worden. Durch diese Entscheidung wurde der Politikbereich einerseits nicht förmlich in die Union integriert integriert („vergemeinschaftet“). Denn die Besonderheit der Dritten Säule darin bestand und besteht, dass alle Entscheidungsgewalt beim Ministerrat liegt und Europäisches Parlament sowie der Europäische Gerichtshof weitgehend ausgeschaltet sind. Anderseits wurde mit der Säulenstruktur der Weg zu einer europäischen inneren Sicherheitspolitik eröffnet. Der Vertrag von Amsterdam (Inkrafttreten 1999) brachte eine erhebliche Aufwertung der polizeilichen und strafjustiziellen Zusammenarbeit, weil er die Herstellung eines gemeinsamen Raumes „der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts“ zu einem Ziel der Union erklärte. „Amsterdam“ brachte auch insoweit einen Weiterentwicklung, weil die Schengener Kooperation in die Unionsstrukturen integriert und einige vormals der Dritten Säule zugerechneten Regelungsbereiche (u.a. Einwanderungs- und Asylpolitik, Außengrenzkontrolle, Zusammenarbeit der Zollbehörden) in die „Erste Säule“ verschoben, d.h. vergemeinschaftet wurden.

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