Brandenburg: LKA mit über 1000 Auskunftsersuchen an Telefondiensteanbieter

[pr-inside.com] Das Landeskriminalamt (LKA)
Brandenburg hat seit dem 1. Mai 1251 Auskunftsersuchen an
Telefondienstanbieter zu Zwecken der Strafverfolgung gestellt. In 336
Fällen seien die geforderten Daten an die Polizei übermittelt worden,
sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf eine parlamentarische
Anfrage. 451 Mal seien keine Daten vorhanden gewesen. In 464 Fällen
seien die Daten noch nicht übermittelt oder ausgewertet worden. Zudem
habe das
Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) zwei
Auskunftsersuchen gestellt, hieß es. In beiden Fällen sei die Auskunft
abgelehnt worden. Aus dem Polizeipräsidium Potsdam sei dagegen kein
Fall bekannt. Der Landtagsabgeordnete Stefan Sarrach (Linke) meldete
Bedenken an. Das vom Bund erlassene Telekommunikationsgesetz enthält
nach seiner Ansicht keine Abrufbefugnis für die Ermittlungsbehörden.
Ein Auskunftsersuchen im Rahmen präventiver Polizeiarbeit scheide daher
aus, «weil es dafür an der erforderlichen Befugnisnorm im
Brandenburgischen Polizeigesetz fehlt». Mangels Rechtsgrundlage dürfte
es auch dem Brandenburgischen Verfassungsschutz versagt sein, Auskunft
aus den Datenbeständen zu erhalten. Schönbohm sagte, dass in seinem
Ministerium «derzeit der Referentenentwurf für ein Gesetz vorbereitet»
werde, das der Polizei den Abruf von Daten gestatten soll. Das betreffe
Daten, die laut Telekommunikationsgesetz durch Anbieter des
Telefonverkehrs zu speichern sind. «Länderübergreifende Absprachen sind
dazu noch nicht getroffen worden», sagte der Minister. Weitere
Regelungen zum Abruf solcher Daten plane das Land nicht. (ddp)

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