„Datenschutz“ a la EU

 Sex & Crime & Holidays

[kairaven.de] Ich habe mir heute mal in Bezug zum neuen EU-USA und zum Deutschland-USA Datendeal den Abschlußbericht
der EU-USA "High-Level" Kontaktgruppe zur Vereinbarung eines Minimums
an gemeinsamen Datenschutzprinzipien für das Treffen der Gruppe am 12.
Juni und den Entwurf der EU
zum Rahmenbeschluss bezüglich des Schutzes persönlicher Daten, die im
Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit verarbeitet
werden, durchgelesen, die Statewatch im letzten Newsletter verlinkt
hatte.

Neben den üblichen Mechanismen, mit denen angeblich die Grundrechte und
der Datenschutz trotz der intensivierten Speicherung und
Austauschverfahren gewahrt werden sollen, gab es eine Stelle, die in
allen drei Werken gleichlautend ist. Und die betrifft die persönlichen
Daten, die jenseits üblicher Daten wie Namen, Adressen, begangene
Delikte usw. alle erfassen und miteinander austauschen wollen.

In dem Abkommen zwischen Deutschland und den USA heißt es:

Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft,
politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die
Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und
das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden,
wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind.

Im Abschlußbericht der Kontaktgruppe für das EU-USA Abkommen heißt es:

5. Special Categories of Personal Information.

Personal
information revealing racial or ethnic origins, political opinions or
religious or
philosophical beliefs, or trade union membership, as well as personal
information concerning health or sexual life or other categories
defined under domestic law may not be processed unless domestic law
provides appropriate safeguards.

Und im Entwurf des EU-Rahmenbeschlusses für den "Datenschutz" beim Austausch innerhalb der EU heißt es:

Article 6
Processing of special categories of data

The
processing of personal data revealing racial or ethnic origin,
political opinions, religious or philosophical beliefs or trade-union
membership and the processing of data concerning health or sex life
shall be permitted only when this is strictly necessary and when the
national law provides adequate safeguards.

Kurzum, die "Schützer des Freiheits und des Rechts" wollen in
Zukunft mehr darüber wissen, wie ein verdächtiges Subjekt vögelt, woran
es glaubt, welchen religiösen, philosophischen oder politischen
"Gedankenverbrechen" es anhängt, ob es gesund ist oder an welchen
Krankheiten es leidet und welcher Rasse es angehört. In Datenbanken und Internierungslagern ist genug Platz.

Der letztgenannte Entwuf enthält auch noch in Artikel 13 und 26 die
passenden Klauseln, damit bereits abgeschlossene Abkommen wie der Deal
zwischen Deutschland und den USA nicht von den Bestimmungen zum
"Datenschutz" im Rahmenbeschluß berührt werden und die Erlaubnis für
einen EU-Mitgliedsstaat, der bereits von einem anderen
EU-Mitgliedsstaat Daten geliefert bekommen oder bezogen hat, zur
Weitergabe dieser Daten an zuständige Stellen in Drittstaaten wie den
USA oder internationalen Institutionen wie der NATO oder die UN, wenn
das nationale Recht so ausgelegt ist (bzw. wird, das muss man noch
hinbiegen), dass dies erlaubt ist und die erwähnten
Datenschutzmechanismen existieren, sprich der Datenausverkauf und
-handel auch hübsch protokolliert und beaufsichtigt wird:

Article 13
Transfer to competent authorities in third States or to international bodies

1. Member States shall provide that personal data transmitted or made available by the
competent authority of another Member State may be transferred to third States or
international bodies only if:

(d) the third State or international body concerned ensures an adequate level of
protection for the intended data processing.

3. By way of derogation from paragraph 1(d), personal data may be transferred if:

(a) the national law of the Member State transferring the data so provides because of:
(i) legitimate specific interests of the data subject; or
(ii) legitimate prevailing interests, especially important public interests; or
(b) the third State or receiving international body provides safeguards which are deemed
adequate by the Member State concerned according to its national law.

Article 26
Relationship to Agreements with third States

This
Framework Decision is without prejudice to any obligations and
commitments incumbent upon Member States or upon the Union by virtue of
bilateral and/or multilateral agreements with third States existing at
the time of adoption of this Framework Decision.

Ein schönes Beispiel, wie sich die verschiedenen Segmente des globalen Überwachungskomplexes ineinander verzahnen.

Mit
diesem Beitrag mache ich erstmal Sommerpause bis Ende August. Das
Wetter ist viel zu schön und Ablenkungen gibt es viele, um sich jeden
Tag mit einem Dutzend Big Brothers zu vermiesen.

Siehe auch:
Heise – Zähes Ringen um EU-Datenschutzregeln für Polizeibehörden

 

Source: blog.kairaven.de