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Die Bundesregierung hat die umstrittene Anti-Terrordatei und das dahinter stehende Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum
(GTAZ) von Polizeien und Geheimdiensten als großen Erfolg bezeichnet.
Mit der damit einhergehenden Intensivierung des Informationsaustauschs
und der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden sei ein
"erheblicher Qualitätssprung bei der Bekämpfung des islamistischen
Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland erreicht", schreibt das
federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag.
Weiter heißt es in dem Schreiben, dass in der Anti-Terrordatei Ende Mai Informationen über 17.745 Personen gespeichert gewesen seien. Beim Start des Instruments Ende März 2007
waren es rund 13.000. Das entspricht einem Zuwachs von rund 25 Prozent
innerhalb von 15 Monaten. Das Ministerium hebt aber hervor, dass
einzelne Personen von verschiedenen beteiligten Behörden vorgehalten
werden könnten. Die Zahl der tatsächlich gespeicherten Individuen sei
daher niedriger.
Nach Angaben der Regierung beschäftigt das GTAZ derzeit 229
Mitarbeiter in sieben Arbeitsgruppen. Der Großteil des Personals
arbeite in Bundesbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA) oder dem
Bundesamt für Verfassungsschutz. 31 seien in Landesbehörden
beschäftigt. Konkret habe beispielsweise die für die "Fallauswertung"
zuständige Einheit die Aufgabe, einzelfallübergreifende Lagebewertungen
und Analysen zu ausgewählten Feldern des islamistischen Terrorismus zu
erstellen. Eine andere Arbeitsgruppe führe Grundlagenprojekte zu
Strukturen und Funktionsweisen islamistischer Netzwerke durch. Außerdem
würden Bewertungen zum islamistisch-terroristischen "Personenpotenzial"
zusammengefasst und abgeglichen. Mit Phänomenen außerhalb des Bereichs
des islamistischen Terrorismus und Extremismus befasse sich das GTAZ
nicht. Darüber hinaus seien Vertreter von Polizeibehörden und
Nachrichtendiensten etwa auch im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ)
beteiligt.
Bedeckt hält sich das Innenministerium bei der von den Grünen
eigentlich geforderten Aufschlüsselung nach Datensätzen in der
Anti-Terrordatei etwa nach Angaben über mutmaßliche oder verurteilte
Mitglieder beziehungsweise Unterstützter terroristischer Vereinigungen,
gewaltbereite Extremisten oder Kontaktpersonen. Es sei nicht möglich,
über vorgehaltene Daten öffentlich Auskunft zu geben, die unter
Einbeziehung von Länderbehörden erstellt worden seien, bügelt das
Innenministerium entsprechende Anfragen pauschal ab. Zudem führe der
Bund auch keine Statistik darüber, wie oft in der Datei gespeicherte
Informationen zur Gefahrenabwehr auch über den Zweck der Terrorabwehr
hinaus zwischen den beteiligten Behörden ausgetauscht worden seien.
Einmal habe das BKA von der Eilfallregelung Gebrauch gemacht, die einen
unmittelbaren Zugriff auf die so genannten erweiterten, also im
Volltext gespeicherten Grunddaten erlaube.
Eine direkte Übermittlung von personenbezogenen Datensätzen aus dem
Anti-Terrorregister an ausländische oder zwischenstaatliche
Sicherheitsbehörden erfolge nicht, versichert die Regierung weiter. Der
Informationsaustausch mit solchen Institutionen beschränke sich auf die
den jeweiligen Behörden vorliegenden Erkenntnisse und finde wie bisher
im Rahmen der allgemeinen Übermittlungsvorschriften statt. Die beim BKA
bislang angefallenen Gesamtkosten für die Datenbank beziffert das
Innenministerium mit knapp 4,2 Millionen Euro. Baukosten seien nicht
Bestandteil dieser Summe. An Betriebskosten sollen beim BKA in diesem
Jahr rund 150.000 Euro innerhalb eines mit T-Systems abgeschlossenen
Dienstleistungsantrags anfallen. Dazu gekommen seien bislang
Investitionskosten beim Zoll für 606.000 Euro sowie bei der
Bundespolizei in Höhe von 23.124 Euro.
Ferner berichtet die Regierung, dass sie gegen Beanstandungen zur
Datenübermittlung des BKA beziehungsweise der Bundespolizei an die
Staatschützer durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar
widersprochen habe. Sie hat demnach die Ausführungen zur
Rechtsgrundlage der Informationsweitergabe nicht geteilt. Die
Übermittlung sei legal gewesen, da das Bundesamt für Verfassungsschutz
um die Daten gebeten habe und diese nicht auf Eigeninitiative hin
transferiert worden seien. Von insgesamt sieben Auskunftsanträge seien
zudem drei Anfragen so beschieden worden, dass die Betroffenen nicht in
die Datei eingetragen gewesen seien. Die anderen seien noch in
Bearbeitung oder aufgrund Sachmängel unbeantwortet geblieben.
Source: http://www.heise.de/newsticker/Knapp-18-000-Personen-in-Anti-Terrordatei-erfasst–/meldung/113518