Saarland: Eindringen in Wohnungen für heimliche Online-Durchsuchungen

online durchsuchung[heise.de] Der saarländische Innenminister Klaus Meiser arbeitet an einer Novelle des Polizeigesetzes, die eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen enthalten soll. Dabei sollen die Ermittler für das heftig umstrittene Ausspähen von IT-Systemen auch in Wohnungen eindringen und diese verdeckt ausforschen dürfen. "Es ändert sich dadurch nichts an der Eingriffstiefe", begründete der CDU-Politiker seine Haltung gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Das heimliche Betreten des grundrechtlich besonders geschützten Wohnraums solle aber nur zu dem "eng begrenzten Zweck gestattet werden", der auch Online-Razzien zulasse.

Ob die Maßnahme allein zur Terrorabwehr oder etwa auch zur Bekämpfung oder Verfolgung schwerwiegender Straftaten erlaubt sein soll, verriet der Minister noch nicht direkt. Sie müsse aber auf jeden Fall von einem Richter angeordnet werden. Darüber hinaus solle das Parlament nach der Durchführung verdeckter Online-Durchsuchungen über deren Verlauf aufgeklärt werden, um eine nachträgliche Kontrolle zu ermöglichen. Allgemein nannte Meister als Grund für die ihm vorschwebende harte Gangart, dass mit der Gesetzesverschärfung "Gefahren abgewendet" und Straftaten wie Hoch- und Landesverrat, die Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sowie Mord und Menschenhandel "verhütet" werden sollen.

Generell will sich der Minister offenbar vor allem an der jüngsten Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern orientieren. Auch diese erlaubt den Fahndern, für den Zugriff auf IT-Systeme in Wohnungen Verdächtiger und mit ihnen in Kontakt stehender Personen einzudringen. Ähnlich wie im Freistaat überlegt das saarländische Innenministerium zudem noch, ob auch der Verfassungsschutz vergleichbare Befugnisse erhalten soll. Der Kompromiss