Landesregierung Baden-Württembergs will Demonstrationsrecht beschränken

[daten-speicherung.de] Das Innenministerium des von CDU und FDP regierten Landes Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf (PDF-Datei, Stand 24.7.2008) zur Verschärfung des Versammlungsrechts vorgelegt, der unter anderem folgendes vorsieht:

* Die Polizei soll das Recht erhalten, ohne jede Voraussetzung auf jeglicher Versammlung unter freiem Himmel mit Videokameras Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Identifizierung von Teilnehmern mithilfe der Aufnahmen ist zulässig.

* Die Polizei darf Daten über Teilnehmer aufschreiben, diese anhalten und befragen, ihren Ausweis kontrollieren und auf die Polizeidienststelle mitnehmen sowie sie filmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass von ihnen erhebliche Gefahren ausgehen. Sogar „verdeckte Bild- und Tonaufnahmen“ werden zugelassen. All dies soll ihn ähnlicher Form auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten.

* In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden:
1. der Ort der Versammlung,
2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung,
3. das Versammlungsthema,
4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters,
5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag,
6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen,
7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung,
8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten technischen Hilfsmittel und
9. die vorgesehene Zahl von Ordnern,
10. der beabsichtigte Streckenverlauf,
11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).

* Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail.

Die Auflistung oben zählt nur die datenschutzrechtlichen Verschlechterungen auf, nicht die geplanten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit selbst. Siehe dazu CDU will in Baden-Württemberg das Versammlungsrecht aushöhlen (23.08.2008).

Das CDU-geführte Innenministerium, das den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, gibt interessierten Kreisen bis zum 17.10.2008 Gelegenheit, Stellung zu nehmen (Kontakt). Eine Kopie sollte man sicherlich auch an die FDP-Fraktion senden.

Source: http://www.daten-speicherung.de