[heise.de] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat nach eigenen Angaben die bislang im Detail geheim gehaltene Übereinkunft zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA zugespielt bekommen und veröffentlicht. Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA "zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Kriminalität" ist nach Ansicht der Aktivisten brisanter, als bislang offiziell dargestellt. "Unverhältnismäßigkeit, mangelnde Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit, unzureichende Zweckbindung, fehlende Sicherungen, kein effektiver Rechtsschutz – diese Übereinkunft verfehlt in nahezu allen Punkten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Grundrechtsbeschränkungen", kritisiert der Jurist Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern.
Das europaweit einzigartige Abkommen sieht dem Arbeitskreis nach vor, zahlreichen US-Behörden einschließlich Strafverfolgern, Grenzschützern und Geheimdiensten ohne Verdachtsgrund einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen. Bisher erlaubt das Rechtshilfegesetz eine Weitergabe persönlicher Daten nur an Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau. Weiter bemängelt der Arbeitskreis, dass die transferierten Informationen für unbegrenzte Zeit in "Massendatenbanken" eingestellt und an andere US-Behörden gestreut werden dürften. Mittel für die Betroffenen, sich zu wehren, gäbe es so gut wie keine.
Die Datenschützer richten an den Bundestag den dringenden Appell, das Projekt zu stoppen. Die Bürger erinnern sie daran, dass sich die für den 11. Oktober in Berlin geplante Demo gegen den "Überwachungswahn" und eine "Warmup"-Kundgebung am Sonntag um 15 Uhr auf dem Augustusplatz in Leipzig sich auch gegen die von der Bundesregierung geplante Datenauslieferung an die USA richte. Vom Abkommen erfasst werden sollen auch Angaben über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die Gesundheit und das Sexualleben, wenn sie "besonders relevant" sind.
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