Kein „Feindstrafrecht“, aber …

Juristentag debattierte über Spannungsfeld zwischen Rechtsstaat und effektiver Strafverfolgung

[neues-deutschland.de] Von Claus Dümde. Gefährdungen durch organisierte Kriminalität und international operierenden Terrorismus rechtfertigen keine Abkehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das hat die Abteilung Strafrecht des 67. Deutschen Juristentags in Erfurt einstimmig beschlossen, der gestern mit einer Podiumsdebatte über Europarecht zu Ende ging.»Es gibt kein prozessuales Feindstrafrecht«, betonte Prof. Dr. Gunter Widmaier, der gestern als Vorsitzender der Abteilung Strafrecht über deren Debatten und Beschlüsse berichtete. »Gerade weil sich der Rechtsstaat mit rechtstaatlichen Mitteln verteidigt, kann er sich kraftvoll und effektiv verteidigen«, sagte der Rechtsanwalt.

Die Strafrechtler hatten sich 2008 ein brisantes Thema vorgenommen, es aber womöglich gerade deshalb in eine akademische Formulierung verpackt: »Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote im Spannungsfeld zwischen den Garantien des Rechtsstaates und der effektiven Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus«. Im Kern ging es darum, ob dem Staat letztlich jedes Mittel recht sein darf, ob an den Prinzipien des Rechtsstaats und eines fairen Verfahrens Abstriche gemacht werden dürfen.

Die Antworten fielen unterschiedlich aus. Gerade hinsichtlich des »Feindstrafrechts«, das die USA in ihrem erklärten »Krieg gegen den Terrorismus« praktizieren. Vize-Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum hatte in Erfurt gefordert, »im Einzelfall« auch im Ausland unter Folter erzwungene Aussagen für weitere Ermittlungen zu verwenden (ND berichtete). Hingegen betonte Rechtsanwalt Dr. Dirk Lammer, für die Verwertung ausländischer Beweise komme nur die Anwendung der deutschen Strafprozessordnung und ihrer Maßstäbe in Betracht. Ein »Wettlauf der Schäbigkeit« bei der Beweiserhebung und -verwertung müsse vermieden werden.

Die Mehrheit der an der Abstimmung über die Empfehlungen teilnehmenden knapp 80 Juristen ist de facto eher Griesbaum gefolgt: Sie postulierte, dass auch Beweismittel, die einem Verwertungsverbot unterliegen, einen Anfangsverdacht begründen können und als Ermittlungsansatz verwendet werden dürften. Auch Griesbaums Position, bei »Früchten vom verbotenen Baum« müsse abgewogen werden, ob sie verwendet werden dürfen, fand eine klare Mehrheit.

Dabei sollen neben dem »Gewicht« des Verstoßes gegen ein rechtsstaatliches Verfahren und dem Maß an Pflichtwidrigkeit seitens der Strafvollzugsbehörde auch die Schwere des Schuldvorwurfs und »das Interesse der Allgemeinheit« berücksichtigt werden. Dies ist ein Plädoyer für subjektive »Güterabwägung«, zumal die Strafrechtler zwar betonten, Recht und Praxis der Beweisverbote müssten fortentwickelt und verbessert werden, eine Mehrheit dies aber nicht als Aufgabe des Gesetzgebers, sondern allein der Rechtsprechung sah.

Bei den Voten über die Ziele solcher Bemühungen entfielen 64 Stimmen auf »verlässlichere Vorhersehbarkeit der Anerkennung und der Reichweite von Beweisverboten« und nur 42 auf »stärkere Beachtung der verfassungsmäßigen Grundlagen des fairen Verfahrens«.

Deutscher Juristentag
Dem 1860 gegründeten privaten Verein mit derzeit rund 7500 Mitgliedern geht der Nimbus voraus, nachhaltig auf Gesetzgebung und Rechtsprechung Einfluss zu nehmen. Und in der Vergangenheit war das häufig der Fall. Das liegt vor allem daran, dass bei dem alle zwei Jahre stattfindenden Juristentag prominente Rechtswissenschaftler sowie Richter, Staats- und Rechtsanwälte mit Politikern, Vertretern der Wirtschaft, von Gewerkschaften und vielen anderen Interesseverbänden gründlich über aktuelle Themen debattieren, zu denen ein Gutachten vorliegt und Referenten Stellung nehmen. Anhand von Thesen kann sich jeder Teilnehmer ? diesmal waren es 2872 ? ein Bild von den jeweiligen Positionen machen ? und mitdiskutieren.

Source: www.neues-deutschland.de