Wie sich die EU an die Fingerabdrücke von Kindern heranmacht

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In den Mitgliedstaaten der EU tasten sich die Regierungen nach und nach
an das frühestmögliche Alter von Kindern heran, denen man ihre
Fingerabdrücke abnehmen will. Im Jahr 2008 lag der Konsens aller
Institutionen der EU bei 12 Jahren.

Das BIODEV II Projekt
dient nicht nur dazu, die Erfassung, Speicherung und den Abgleich
biomterischer Merkmale von Visumsantragstellern zu testen und zu
optimieren, sondern auch der Beantwortung der Frage, ab welchem Alter
man Menschen Fingerabdrücke abnehmen und sie weiterverarbeiten kann.
Das geht aus dem Zwischenbericht des BIODEV II Projekts über "Children Fingerprinting" an die EU-Kommission vom 5. September
hervor. Der Bericht stellt zwei Probleme bei der Nutzung von
Kinderfingerabdrücken heraus: Die Größe von Kinderfingerabdrücken zum
Zeitpunkt ihrer Erfassung und die Veränderung ihrer Größe durch das
Wachstum, die eine Identifizierung und den späteren Abgleich
erschweren.
Nach Auswertung von Testdaten der Fingerabdrücke der Kinder von
Visumsantragstellern, die in den Konsulaten der am BIODEV II Projekt
beteiligten Staaten biometrisch erfasst wurden, stellt der Bericht
fest, dass sich zwar zwischen 6 und 14 Jahren die Qualität von
Kinderfingerabdrücken verbessert und Fingerabdruck-Scanner mit hoher
Auflösung (mindestens 500dpi) nötig sind, aber die Beamten der
Konsulate keine Probleme gehabt hätten, die Fingerabdrücke von 6 –
12-jährigen Kindern zu erfassen und die Qualität der Fingerabdrücke von
6-Jährigen ausreichend sei, um beim direkten 1:1 Abgleich eine hohe
Erfolgsrate zu erreichen. Der 1:N Abgleich (Abgleich eines
Kinderfingerabdrucks gegen viele/alle Kinderfingerabdrücke) wurde nicht
gestestet, weil "nicht genügend Informationen vorlagen".

Es gäbe auch keine "signifikanten Unterschiede" bei der Nutzung von
Kinder- oder Erwachsenen-Fingerabdrücken auf "praktischer Ebene"
(Erfassung und Abgeich in Kosnulaten, Grenzkontrollstellen usw.) trotz
der Größenänderung aufgrund des Wachstums bei Kindern. Die BIODEV II
Macher ziehen deshalb den Schluß, dass "obschon
das Training der Konsulatsbeamten und die Scanner-Software zu
verbessern ist, um Fingerabdrücke mit besserer Qualität zu erhalten,
die BIODEV Experimente die Machbarkeit und Zuverlässigkeit der
Fingerabdrucknutzung von 6-jährigen Kindern gezeigt hätten."

Sie werden sich also langfristig nach Experimenten an Einwandererkindern, Schülern und den 12-jährigen Kindern an die Fingerabdrücke 6-jähriger Kinder für Visa, ePässe, ePAs und polizeiliche und Kinder-Datenbanken heranmachen, trotz kritischer Untersuchungen und Bedenken zum Datenschutz und zur Datensicherheit gespeicherter Biometrie-Merkmale.

Siehe auch:
Statewatch – Fingerprinting
children for EU passports: The European Parliament Civil Liberties
Committee voted in favour of fingerprinting children from the age of 12

Statewatch – Background:
Civil Liberties Committee votes for finger-printing children from the
age of 12 and above for EU passports (EP press release)

 

Source: http://blog.kairaven.de/archives/1685-Wie-sich-die-EU-an-die-Fingerabdruecke-von-Kindern-heranmacht.html