[futurezone.orf.at] Der französische Senat hat ein Gesetz für die Sperre von Internet-Anschlüssen, mit denen unlizenzierte digitale Medienprodukte heruntergeladen wurden, abgesegnet.
Das Gesetz sieht vor, dass Internet-Anschlüsse, mit denen wiederholt unlizenzierte digitale Inhalte heruntergeladen wurden, gesperrt werden können. Es sieht Sperren von mindestens einem Monat bis zu einem Jahr vor. Der Vorschlag, Sperren durch Geldstrafen zu ersetzen, wurde abgelehnt.
E-Mailen noch möglich?
Eine nicht näher spezifizierte "Transaktion" soll eine schnellere Widerherstellung des Anschlusses ermöglichen. Ein reiner Einspruch hebt die Sperre auch nicht vorübergehend auf.
Neu im Gesetzesentwurf ist nun die Möglichkeit, dass ein gesperrter Internet-Anschluss zumindest noch für das Verschicken von E-Mails genutzt werden darf – vorausgesetzt, das ist technisch möglich.
Zuständig für die Umsetzung ist die neue Regierungsbehörde HADOPI [La Haute Autorite pour la diffusion des oevres et la protection des droits sur Internet], die nicht nur vor einer Sperre Warnungen [zuerst per E-Mail, dann per Post] verschickt, sondern auch für die eigentliche Sperrung des Anschlusses sorgt.
Fehlerquote von 20 Prozent
Die französischen Internet-Provider zweifeln an der Praktikabilität des Gesetzes und rechnen mit einer Fehlerquote von 20 Prozent, berichtet die Tageszeitung "Le Figaro".
Französische Bürgerrechtler befürchten durch das Gesetz eine unverhältnismäßige Überwachung der Bürger, da unter anderem Firmen dazu verpflichtet werden, ihre Anschlüsse entsprechend zu sichern. Sie fordern auf der Website Quadrature du Net vor allem die französischen Sozialisten auf, in der Nationalversammlung gegen das Gesetz zu votieren.
Die zuständige Kulturministerin Christine Albanel schätzt, dass pro Monat 10.000 Warn-E-Mails verschickt werden.
Die Lizenzinhaber digitaler Medien sollen im Gegenzug dazu verpflichtet
werden, legale Angebote zu entwickeln, die ohne Kopierschutz auskommen
und auch iinteroperabel sind.
Französische Regierung bringt Netzsperren-Gesetz ein
Das Gesetz im Wortlaut