Rumänien führt neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz ein

[unwatched.org] Nach der Annahme des Gesetzesentwurfs
zur Vorratsdatenspeicherung durch die Abgeordnetenkammer am 4. November
2008 bestätigte der Rumänische Präsident am 17. November die Einführung
des neuen Gesetzes.

Von nun an handelt es sich nur mehr um eine Frage der Zeit, bis das
Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird und das Gesetz in Kraft tritt
(60 Tage nach der Veröffentlichung). Internetdaten werden erst ab 15.
März 2009 gespeichert werden.

Der Mangel an sachbezogenen Debatten in beiden Parlamentskammern
oder deren Kommissionen stellt keine große Überraschung dar. Es hat den
Anschein, als ob alle Parteien, die in die Annahme des Gesetz
involviert waren, dies nur getan haben, weil sie in der EU-Richtlinie
festgelegt ist und die Politiker keine Möglichkeit sahen, dies zu
umgehen.

Die Menschenrechtskommission in der Abgeordnetenkammer stimmte gegen
das Gesetz; da ihre Stimme in diesem Fall jedoch nur eine beratende
war, machte es schlussendlich keinen Unterschied. Außerdem scheint in
ihrem Bericht nur die Gegenstimme auf, jedoch völlig ohne Erklärung der
Umstände.

Der Vorsitzende des IT-Komitees in der Abgeordnetenkammer Varujan
Pambuccian hat der Kammervollversammlung den Gesetzesentwurf als
Implementierung einer „maßlosen Richtlinie“ vorgestellt, die im
Europäischen Recht jedoch verpflichtend sei.

Der Text, der nach den Parlamentsdebatten im Februar dieses Jahres
von der Regierung eingereicht worden ist, wurde nicht sehr stark
abgeändert. Die einschneidenste Änderung besteht in der Reduzierung der
Speicherungsfrist von einem Jahr auf sechs Monate. Die gespeicherten
Daten können von der Staatsanwaltschaft mit einer richterlich verfügten
Zugangsberichtigung ausschließlich in Straffällen eingesehen werden,
die mit organisiertem Verbrechen und Terrorismus in Verbindung gebracht
werden, die unter der Liste für die Definition für schwerwiegende
Verbrechen als solche eingestuft werden.

Das Gesetz sieht keine Entschädigung für Kosten der Strafverfolgung
vor, in einer Verordnung wird jedoch erläutert, dass alle Ausgaben für
Anbieter elektronischer Kommunikationen in Zusammenhang mit dieser
Gesetzesverordnung steuerlich absetzbar sind.
Artikel 20 gibt immer noch Anlass zur Sorge in Bezug auf den Zugang für
„Staatsinstitutionen mit Zuordnungen im Bereich der nationalen
Sicherheit“ auf die gespeicherten Daten unter den Bedingungen, die
unter „nationalem Recht“ in dieser Domäne erteilt werden. Da kein
Eilverfahren vorgesehen ist, öffnet dies weiteren Gesetzgebungen in
Fällen der „nationalen Sicherheit“ Tür und Tor.

Der endgültige Entwurf schreibt vor, dass der vorsätzliche Zugriff
auf die gespeicherten Daten ohne ordentliche Verfügung ein Vergehen
darstellt, das mit Haftstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren
geahndet wird.

Law 298/2008 on data retention (Rumänisch, 18.11.2008)

Draft data retention law file at the Chamber of Deputies (Rumänisch)

6 months for traffic data retention (Rumänisch, 17.11.2008)

unwatched: Rumänische
Regierung führt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein, bezeichnet
es allerdings gleichzeitig als wirkungslos (27.02.2008)

Source: http://www.unwatched.org/node/1189