[unwatched.org] Das Datenschutzbüro des
US-Heimatschutzministeriums (DHS) hat in der zweiten Dezemberhälfte
2008 einen Bericht über die Fluggastdaten (PNR) bei EU-US Flügen veröffentlicht.
Auch wenn die offizielle Schlussfolgerung der Verfasser lautet, die PNR-Daten
stimmten „sowohl mit den US-Gesetzen als auch dem Abkommen zwischen dem
DHS und der EU über Zugriff und Vewendung der amerikanischen Behörden
auf PNR-Daten
von Flügen zwischen der EU und den USA überein“, zeigt der Bericht
tatsächlich zahlreiche Abweichungen auf die beweisen, dass das DHS sich
bei der Verwendung der PNR-Daten,
bei denen es sich auch um Daten von europäischen Reisenden in die
Vereinigten Staaten handelt, nicht an das EU-Abkommen oder die
US-Gesetzgebung hält.
Dem zweiten PNRi-Abkommen
zwischen den USA und der EU zufolge müssen regelmäßig gemeinschaftliche
US-EU Überprüfungen bezüglich der Einhaltung erfolgen; bei dem
vorliegenden Bericht handelt es sich jedoch lediglich um eine
unilaterale interne Durchsicht des DHS, für die weder Vertreter der EU
noch außenstehende Fachleute für PNR-Daten zu Rate gezogen worden waren.
Eine genaue Analyse durch Identity Project in den USA zeigt die Mängel im Bericht in Bezug auf die Übereinstimmung:
– Antworten auf Anfragen nach PNR-Daten
ließen mehr als ein Jahr auf sich warten – oft noch länger als die
rechtlichen Fristen, die durch das Datenschutzgesetz und das Gesetz zur
Informationsfreiheit festgelegt werden;
– wenn Personen „sämtliche Daten“ einfordern, die über sie vom DHS eingeholt wurden, erhielten sie ihre PNR-Daten oft nicht;
– daher erhielt die überwältigende Mehrheit der Antrgasteller, die ihre PNR-Daten erhalten hätten sollen, diese nicht;
– PNR-Daten wurden auf widersprüchliche Art und Weise zensiert, bevor sie veröffentlicht wurden;
– ein massiver Nachholbedarf von den anfänglich eingeforderten PNR-Daten bleibt bis dato seit mehr als einem Jahr unbeantwortet.
Die Ergebnisse des Berichts stimmen mit den Befunden der früheren
Berichte des Identity Projects überein, in welchen die praktischen
Probleme des Zugriffs auf persönliche PNR-Daten,
die vom DHS eingehalten werden, dargestellt wurden. Bei diesen
Problemen handelt es sich um die gleichen, denen sich auch europäische
Bürger ausgesetzt sehen könnten wenn sie auf ihre Daten beim DHS
zugreifen wollen.
Der Antrag von MEP Sophia In ‚t Velds im letzten Jahr auf Zugriff auf ihre PNR-Daten
ist ein deutliches Beispiel: der Antrag wurde vom DHS zunächst als
unberechtigte Forderung eingestuft, da man angeblich über keinerlei
Aufzeichnungen über ihre Reise verfügte. Die MEP erhielt ihre PNR-Daten erst nachdem EFF-Anwälte in ihrem Namen eine Bundesklage anstrengt hatten; selbst dann wurden die Daten dem bekannten PNR-Experten
Edward Hasbrouck nach zu nach spät herausgegeben, waren eindeutig nicht
vollständig und waren auf widersprüchliche und unangebrachte Art und
Weise redigiert worden.
DHS admits problems in disclosing travel surveillance records (24.12.2008)
Can you really see what records are kept about your travel? (30.12.2008)
unwatched: Endgültige Einigung zwischen der EU und den USA zu PNR und SWIFT (4.07.2007)