Teilerfolg für Kläger gegen das Abhörprogramm der US-Regierung

[heise.de] In den Klagen gegen das Abhörprogramm der US-Regierung, das Präsident George W. Bush unter dem Aufhänger der Terrorismusbekämpfung verfolgte, mahlen die Mühlen der Gerichte weiter langsam, aber beständig. So hat ein Bezirksgericht in San Francisco nach einer Anhörung im Dezember nun entschieden, dass das von der Al-Haramain Islamic Foundation angestrengte Verfahren gegen Bush fortgesetzt werden kann. Der zuständige Richter Vaughn Walker wies mit seiner jetzt von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) zugleich den dritten Antrag der Verteidigung zurück, die Klage der islamischen Stiftung zu stoppen. Seiner Ansicht nach haben die Kläger die erforderlichen Nachweise erbracht, dass sie zu den "geschädigten Personen" gemäß dem Wortlaut des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) gehören.

Das Gesetz, das Telekommunikationsfirmen nach einer umstrittenen Novellierung im vergangenen Jahr Straffreiheit bei Hilfssherifftätigkeiten für das Abhören zusichert, erlaubt der National Security Agency (NSA) und anderer US-Sicherheitsbehörden in gewissen Grenzen die Überwachung der internationalen Telekommunikation etwa zur Terrorabwehr. Laut den Vertretern von Al-Haramain schoss das Abhörprogramm der Bush-Regierung aber weit über die legalen Möglichkeiten hinaus und schloss etwa auch die Beschattung von US-Bürgern ohne Richtererlaubnis mit ein. Anwälte der Regierungsseite wollten die Klage anfangs unter Berufung auf Staatsgeheimnisse unterbinden. Diesen Anspruch ließ Walker aber bereits im Sommer nicht gelten, da die Verfolgung möglicher Verstöße gegen das Abhörgesetz Vorrang habe vor dem Recht auf staatliche Geheimhaltung.

Die Stiftung bekam durch ein Behördenversehen ein als vertraulich eingestuftes Dokument in die Hände, wonach sie Ziel einer richterlich nicht gestatteten Überwachungsmaßnahme war. Das belastende Schriftstück durfte die Klägerseite aber zunächst nicht verwenden. Walkers Entscheidung hat für den Einbezug der "versiegelten" Unterlage aber nun teilweise den Weg geebnet. So soll die Regierung die Al-Haramain-Anwälte einer Sicherheitsprüfung unterziehen und ihnen einen Freibrief für den Umgang mit vertraulichen Akten erteilen. Weiter enthält der Beschluss eine Auflage an Washington, dem Bezirksgericht bis zum 19. Januar Einblick in die Geheimakte zu gewähren. Die Regierung wird auch aufgerufen, weitere Prozessunterlagen vom Siegel der Vertraulichkeit zu befreien und für die Verwertung in dem Verfahren freizugeben.

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