Verlängertes Gewaltmonopol? Der kommerzielle Teil der „neuen Sicherheitsarchitektur“

von Volker Eick
 

Aus U- und Fernbahnhöfen scheinen sie
nicht mehr wegzudenken, in Innenstädten und Wohnquartieren gewinnen sie
an Bedeutung, in Ordnungspartnerschaften mit der Polizei sind sie
eingebunden, die Skandale bei Lidl und der Deutschen Telekom AG
verdeutlichen ihre Rolle auch innerhalb von Unternehmen: die privaten
Wach- und Sicherheitsdienste.

Mit rund 3.340
Unternehmen, 177.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und
einem Umsatz von 4,35 Milliarden Euro stellt das kommerzielle
Sicherheitsgewerbe einen relevanten Wirtschaftsfaktor in Deutschland
dar. Der Sicherheitsmarkt ist oligopolistisch organisiert: Die zehn
größten Unternehmen halten einen Umsatzanteil von rund 50 Prozent;
anders formuliert: Zwölf Prozent der bundesweit 3.300 gemeldeten
Unternehmen teilen 81 Prozent des Umsatzes unter sich auf und
beschäftigen zwei Drittel aller (registrierten) MitarbeiterInnen. Zu
berücksichtigen sind Konzentrations- und Globalisierungstendenzen: So
hat der Weltmarktführer der Branche, die Group4Securicor (420.000
Beschäftigte), seinen Sitz in London, der zweite der Branche, die
Securitas AB (217.000), im schwedischen Stockholm – beide Unternehmen
sind weltweit tätig, zusammen in mehr als hundert Ländern. Sie sind
auch marktführend in Deutschland und Österreich, in der Schweiz gehören
sie zu den großen Vier. Allein die sechs größten Unternehmen decken
weltweit 20 Prozent Marktanteile ab, die Group4Securicor kontrolliert
den afrikanischen Kontinent mit rund 82.000 Beschäftigten faktisch
allein.[1]
Mit wenigen Ausnahmen, etwa hoch spezialisierten Personenschutz- oder
Sicherheitsanalyse-Diensten, handelt es sich um einen klassischen
Niedriglohnsektor mit schlechtem Ausbildungsstand.[2]
Unter diesen Vorzeichen gilt als sicher, dass die kommerzielle
Sicherheitsindustrie weiter wachsen wird. Nach einer von der Privatbank
Berenberg und dem Hamburgischen WeltWirtschafts-Institut verfassten
Studie lagen 2005 die weltweiten Ausgaben für Sicherheitsdienste bei
113 Milliarden US-Dollar (77 Mrd. Euro) und sollen sich bis 2015 auf
231 Milliarden US-Dollar (157 Mrd. Euro) mehr als verdoppeln.[3]
Nach Angaben der Freedonia Group, einem Wirtschaftsforschungsinstitut
in Cleveland/OH, wird der Umsatz in Deutschland bis zum Jahr 2013 auf
über zehn Milliarden Euro mit dann rund 270.000 Beschäftigten steigen.[4]

Ein fester Platz in der "neuen Sicherheitsarchitektur"?

Ob
die Sicherheitsbranche der "neuen Sicherheitsarchitektur" zugehört oder
zugehören soll, ist in Politik und Polizeiapparat sowie im Gewerbe
selbst umstritten. Einerseits erhebt die Branche Anspruch darauf, an
der Definition, Analyse und Bearbeitung von Gefahren wie "Kriminalität"
(Stichwort "Prävention") oder "Terrorismus" (Stichwort "Kritische
Infrastruktur") beteiligt und in die strategischen Planungen zu deren
Bekämpfung integriert zu werden. Ohnehin solle sich der Staat auf seine
Kernaufgaben konzentrieren[5]
und etwa den Schutz öffentlicher Gebäude sowie die Überwachung des
ruhenden Verkehrs und des öffentlichen Straßenlandes an das
kommerzielle Sicherheitsgewerbe abgeben.

Solche
Forderungen sind fast so alt wie das Gewerbe selbst: Schon 1926 hieß
es, die "Wach- und Schließgesellschaften scheuen den Kampf nicht und
fühlen sich dem Gegner gewachsen, wenn sie nur rechtzeitig und in
ausreichender Stärke auf den Kampfplatz gerufen werden."[6]
Andererseits gilt dem Gewerbe die Durchsetzung dieser Forderungen
bisher als ungenügend. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands
Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS), Harald Olschok,
kritisiert die "teilweise äußerst zwiespältige Einstellung der Politik
zum Sicherheitsgewerbe!"[7]
Wolfgang Waschulewski, Präsident desselben Verbandes, zeigt sich
"enttäuscht" über die "teilweise Ignoranz … durch die Politik", denn
"eine intensive Diskussion über eine ’neue Sicherheitsarchitektur‘
(stellt) fast ausschließlich auf staatliche Sicherheitsorgane" ab: "Das
private Sicherheitsgewerbe bleibt hierbei weitgehend ausgeblendet."[8]
Und Manfred Buhl, Geschäftsführer der Securitas Sicherheitsdienste,
konstatiert, "im staatlichen und kommunalen Bereich sehe ich keine
Tendenz zum Outsourcing von Sicherheitsaufgaben."[9]

Für
den baden-württembergischen Landespolizeipräsidenten Erwin Hetger
hingegen hat das Sicherheitsgewerbe "mittlerweile einen festen Platz in
der deutschen Sicherheitsarchitektur".[10]
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hält zwar
"positiven Wettbewerb insbesondere auf kommunaler Ebene" für nötig.
"Der Rückzug (der Polizei) aus der Fläche ruft nach kommunaler
Schwerpunktsetzung der Privaten." Gleichzeitig bleibt Ziercke aber
kryptisch, wenn es um die Beteiligung der Kommerziellen an der "neuen
Sicherheitsarchitektur" geht: "Das Thema der privaten
Sicherheitsunternehmen muss … der erweiterte Sicherheitsbegriff in
einer globalisierten und konfliktreichen Welt mit einem ganzheitlichen
Ansatz sein."[11]
Dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, gilt das
kommerzielle Wach- und Sicherheitsgewerbe zwar als "Partner", der
"angesichts der Sicherheitslage und aufgrund der bisherigen Erfahrungen
unverzichtbar" sei.[12]

Substantielle Angebote, etwa zum Ausbau der Kontrolle des Öffentlichen Personennahverkehrs gibt es nicht bzw. werden bestritten.[13] Den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben[14]
schließlich werden die kommerziellen Sicherheitsdienste ebenfalls nicht
zugeordnet, und sie werden auch nicht beim Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Partner genannt,[15] während sie die NATO sehr wohl als Teil zukünftiger zivil-militärischer Zusammenarbeit betrachtet.[16]
Es ergibt sich also aus staatlicher Perspektive ein widersprüchliches
Bild: Rhetorisch werden die Wach- und Sicherheitsdienste der "neuen
Sicherheitsarchitektur" zugeordnet, de facto sind sie aber
institutionell nicht eingebunden. Dabei passt ins Bild, dass
Deutschland eines der wenigen EU-Länder ist, das kein Bundesgesetz
kennt, in dem die Aufgabenfelder der Branche reguliert werden.[17]
Seine Legitimation bezieht das Gewerbe allein aus der Gewerbeordnung.
Das bedeutet aber keinesfalls, Wach- und Sicherheitsdienste hätten
keinen Einfluss auf Definition und Bearbeitung von so genannten
Problemlagen und die "neue Sicherheitsarchitektur".

Ausweitung der Kampfzonen?

Legislaturperiode
für Legislaturperiode werden Gesetzentwürfe zur stärkeren Kontrolle und
Beschränkung der Einsatzfelder des kommerziellen Wach- und
Sicherheitsgewerbes verschleppt bzw. verschwinden in den Schubladen von
Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium.[18]
Währenddessen fordern die deutsche (Sicherheits-)Industrie und ihre
Lobbyorganisationen regelmäßig die Ausweitung der Einsatzfelder für die
Sicherheitsbranche. Bereits 2001 wartete die so genannte
Scholz-Kommission mit Vorschlägen auf, in der Hauptstadt das
Sicherheitsgewerbe umfassender einzusetzen, hoheitliche Aufgaben
abzustreifen bzw. sie dem Gewerbe zu übertragen.[19]
Unlängst stellte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
eine von ihm bei der Forschungsstelle Sicherheit (FORSI) an der
Universität Hamburg in Auftrag gegebene Studie vor. "Potenzielle
Handlungsfelder für eine stärkere Zusammenarbeit von Polizei und
Wirtschaft sind der Personen- und Objektschutz, die Sicherheit bei
Großveranstaltungen, die Videoüberwachung, die Abschiebehaftbetreuung,
die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, der
Streifendienst im öffentlichen Raum sowie der Schutz öffentlicher
Verkehrsmittel."[20] Der DIHK befindet sich damit im Einklang mit Positionspapieren des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE).[21]

Einen
eher fordernden Ton schlägt der Bundesverband der Deutschen Industrie
(BDI) an: "Neben einer eigenen professionellen Sicherheitsorganisation
und -struktur brauchen Unternehmen … die zielgerichtete Unterstützung
durch die deutschen Sicherheitsbehörden. Diese Unterstützung beginnt
mit einem permanent aktualisierten Lagebild zur nationalen und
internationalen Sicherheit, setzt sich fort mit der Beratung zu
sicherheitsrelevanten Themen und endet mit der konkreten Hilfestellung
bei besonderen Sicherheitsvorkommnissen, beim Krisenmanagement."[22]
Die Praxis sehe aber anders aus: Die gegenwärtige
"Sicherheitspartnerschaft" sei auf "informellen Austausch" angewiesen
und agiere in "juristischen Grauzonen"; Deutschlands föderale Struktur
sei einem Informationsaustausch "eher hinderlich". Kurz: "Der Staat
muss die politischen Rahmenvorgaben schaffen, die Entwicklung von
Sicherheitssystemen unterstützen und zusammen mit der Industrie
Strategien entwickeln", damit "neue sicherheitspolitische Ansätze
definiert werden" können. Die Regierung müsse der "deutschen Wirtschaft
im globalen Markt durch flankierende Maßnahmen zu den
Wettbewerbschancen zu verhelfen, über die ausländische Unternehmen
längst verfügen." Konkret fordert der BDI eine Harmonisierung deutscher
und europäischer Gesetze, die auf die Bedürfnisse der deutschen
Industrie zuzuschneiden seien. Die Bundesregierung solle eine
Koordinierungsstelle "als zentralen Ansprechpartner" einrichten,
Risikoanalysen "durch staatliche Ressorts und Nachrichtendienste"
sicherstellen, "sicherheitsrelevante Informationen für die
Personalauswahl" zur Verfügung stellen und "entsprechende Rechtsnormen"
schaffen: "Das Recht einer Kooperation … zwischen den
Sicherheitsbehörden und den Sicherheitsverantwortlichen der Industrie
muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden." Die Wunschliste
endet mit der Forderung nach "Ächtung/Verfolgung von Urheber- und
Patentrechtsverletzungen" und dem Aufbau eines "nationalen
Kryptokonzeptes unter Einbeziehung der Interessen der Industrie."[23]
Jenseits solcher Wünsche ist das kommerzielle Wach- und
Sicherheitsgewerbe allerdings schon tief in die Strukturen der
alltäglichen Aufrechterhaltung dessen eingesickert, was als
"Sicherheit" und "Ordnung" gilt.

Gegenwärtige Penetration

Die Einführung des Euro im Jahr 2002 bescherte der Branche eine Sonderkonjunktur und wurde von ihr als "Meilenstein" bejubelt.[24]
Vor allem aber die Fußball-Events in den Jahren 2006 (WM) und 2008 (EM)
haben gezeigt, dass das Gewerbe gerufen wird, wenn es gebraucht wird.
Das bedeutet nicht zwingend, dass es dann auch entsprechend auf die
Rechtsstaatlichkeit seines Tätigwerdens kontrolliert wird.[25]
Neben solchen Großveranstaltungen und den bereits oben genannten
Tätigkeiten lassen sich mindestens drei weitere Bereiche
identifizieren, in denen eine Ausdehnung der Aktivitäten privater
Sicherheitsdienste zu erwarten ist. Auf der lokalen Ebene wird die
Bestreifung öffentlichen Straßenlandes in- und außerhalb von
Ordnungspartnerschaften mit der Polizei zunehmen, mithin das Management
von vorstrafrechtlichen "Störungen" an Bedeutung gewinnen. Dafür wird
aber weniger die kommunale Kriminalprävention[26] oder das Quartiersmanagement,[27] sondern vor allem der Ausbau der Housing und Business Improvement Districts (HIDs/ BIDs) verantwortlich sein.[28]
Wachsen werden auch die vertraglich fixierten Fahndungsgemeinschaften
zwischen Polizei und Branche: Unter dem Motto "Beobachten – Erkennen –
Melden" machten damit bereits 1999 Frankfurt/M. und Wiesbaden den
Anfang. Seitdem sind u.a. in Essen, Düsseldorf sowie in den
Bundesländern Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und
Schleswig-Holstein solche Gemeinschaften entstanden.[29]
Schließlich wird im Zuge der Technologisierung von Kontroll- und
Identifikationsaufgaben (Videoüberwachung, Biometrie, RFID) auch die
Zusammenarbeit von Polizei und Sicherheitsbranche vor den Bildschirmen
zunehmen.

Ein zerlegter Leviathan

So gut
wie gar nichts bekannt ist über die Integration von
Sicherheitsunternehmen in Sicherheitsüberprüfungen von Personen, über
firmeninterne Sicherheitsdienste und damit in Zusammenhang stehende
"grey intelligence", die etwa Lidl, die Telekom, aber auch die Deutsche
Bank praktizier(t)en.[30]
Das gilt auch für die Vermengung von Polizei-, Militär- und
Söldnerdiensten mit dem Wach- und Sicherheitsgewerbe im In- und Ausland.[31]

Es
ist die Frage, ob die jeweiligen Bundesregierungen das kommerzielle
Sicherheitsgewerbe in die "neue Sicherheitsarchitektur" institutionell
auf lokaler, regionaler, nationaler und supranationaler Ebene überhaupt
integrieren woll(t)en. Unzureichende juristische Einbettung und
mangelhafte Kontrolle einmal beiseite gelassen, sind sie mit einem
dergestalt verlängerten Gewaltmonopol bisher ebenso gut gefahren wie
die Sicherheitsindustrie. Dass die Führungsetagen der kommerziellen
Sicherheitsdienste und ihre Lobbyorganisationen daher gegenwärtig
vielleicht viel zu erzählen, aber nichts zu sagen haben, ist der zu
zahlende Preis für anhaltende Wachstumsraten und deregulierte
Markteroberung durch staatliches und privates Outsourcing. Beruhigend
ist das freilich keineswegs.

Im Gegenteil: Die spezifische
Kombination aus Verweigerung einer juristischen Kodifizierung und
Einhegung des kommerziellen Sicherheitsgewerbes durch die
Bundesregierung, die Logik der Geheimnistuerei im Kampf gegen den
"Terrorismus", die Übergabe des ländlichen Raums und der abgehängten
Stadtquartiere an eine privatwirtschaftliche Handlungslogik verlängern
konsequent ein demokratisch kaum noch zu kontrollierendes staatliches
Gewaltmonopol, das im Rahmen der "neuen Sicherheitsarchitektur" vor
allem durch eine Auflösung von Grenzen gekennzeichnet ist: zwischen
Polizei und Geheimdiensten, zwischen innerer und äußerer Sicherheit,
zwischen öffentlichen und privaten Räumen, zwischen am Gemeinwesen und
am Profit orientierten Handlungslogiken. Die selektive Eingemeindung
des kommerziellen Sicherheitsgewerbes in den kommunalen und staatlichen
Sicherheitsapparat ist Teil dieser Grenzauflösung. Wenn also von der
Fragmentierung des Gewaltmonopols die Rede ist, wird die Anrufung des
Staates nicht helfen: Er betrachtet solche Fragmente als konstitutiv.

Volker Eick ist Politikwissenschaftler an der Freien Universität Berlin, John F. Kennedy Institut, Abteilung Politik.

[1] Daten von 2007, www.bdws.de/cms/index.php/angebot/statistiken, vgl. Eick, V.: Private Sicherheitsdienste, in: Lange, H.-J.: Wörterbuch zur Inneren Sicherheit, Wiesbaden 2006, S. 247-251
[2] Seavey, F.: Globalizing Labor in Response to a Globalized Security Industry, Berlin 2006, www.policing-crowds.org/uploads/media/Fred-Seavey-Globalizing-Labor.pdf;
Eick, V.: Werden und Wachsen kommerzieller Sicherheitsdienste. in:
Dimmel, N.; Schmee, J.: Die Gewalt des neoliberalen Staates, Wien 2008,
S. 356-386 (360); Alliance for Justice at Group4Securicor: Wer schützt
den Wachschutz? Fakten zu G4S im südlichen Afrika, in: Eick, V. u.a.:
Kontrollierte Urbanität, Bielefeld 2007, S. 107-121 (110)
[3] Berenberg Bank; Hamburgisches WeltWirtschafts-Institut: Strategie 2030: Sicherheitsindustrie, Hamburg 2008, S. 49
[4] ver.di Hamburg: Sicherheit zum Mindestpreis. Wie private Sicherheitsdienste zur Armut in Hamburg beitragen, Hamburg 2006, S. 4
[5] vgl. etwa Kötter, F.: Gemeinsam die Sicherheit gezielt steigern, in: Der Sicherheitsdienst 2007, H. 3, S. 15 f.
[6] Nelken, S.: Das Bewachungsgewerbe. Ein Beitrag zur Geschichte des Selbstschutzes, Berlin 1926, S. 10
[7] Olschok, H.: Schutz durch Eigenvorsorge, in: Berliner Behörden Spiegel 2008, Nr. 6, S. 53
[8]
Waschulewski, W.: Public-Private-Partnership: Neue Ansätze sind
notwendig, in: Der Sicherheitsdienst 2007, H. 1-2, S. 11-14 (12)
[9]
Buhl, M.: Intelligente Lösungen statt bloße Mannstunden, in: Der
Sicherheitsdienst 2008, H. 1, S. 13-15 (14); vgl. ders.: Die Rolle des
Sicherheitsgewerbes in einer neuen Sicherheitsarchitektur, in: die neue
polizei 2005, H. 5, S. 39-43
[10]
Hetger, E.: Die Position des Sicherheitsgewerbes in der deutschen
Sicherheitsarchitektur, in: Der Sicherheitsdienst 2008, H. 3, S. 4-10
(8)
[11]
Ziercke, J.: Die Rolle der privaten Sicherheitsunternehmen in der
künftigen Sicherheitsarchitektur in Deutschland, in: Der
Sicherheitsdienst 2007, H. 3, S. 3-10 (10)
[12]
Hanning, A.: Anforderungen an Qualität und Ausbildung im
Sicherheitsgewerbe, in: Der Sicherheitsdienst 2007, H. 3, S. 11-14
(12): "Für den Bund folgt daraus, dass wir unsere Kooperationen in den
Bereichen Bahnsicherheit und Luftsicherheit mit dem privaten
Sicherheitsgewerbe noch intensivieren werden."
[13]
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke: Übertragung hoheitlicher polizeilicher Aufgaben an private
Sicherheitsdienste, BT-Drs. 16/10471 v. 7.10.2008
[14] Behörden Spiegel-Verlag: BOS-Führer Deutschland 2008/2009. Handbuch der Inneren Sicherheit, Bonn 2008
[15] www.bbk.bund.de/cln_007/DE/00__Home/homepage__node.html__nnn=true
[16]
NATO, Operational Experimentation Branch: Civil-military Fusion Centre
(CFC) and Civil-Military Overview (CMO): Concept Primer for Information
Sharing and Shared Situational Awareness between Civil and Military
Actors, Norfolk/VA 2008, p. 9
[17] Eick, V.: Werden und Wachsen a.a.O. (Fn. 2), S. 378; www.bbk.bund.de a.a.O. (Fn. 15)
[18]
Antrag der Fraktion der SPD: Private Sicherheitsdienste, BT-Drs.
13/3432 v. 5.1.1996; vgl. Stellungnahme des BDWS zum Gesetz zur
Änderung des Bewachungsgewerberechts vom 26. Juli 2002, Bad Homburg
2002
[19] Expertenkommission Staatsaufgabenkritik: Abschlussbericht, Berlin 2001, www.berlin.de/imperia/md/content/verwaltungsmodernisierung/publikationen/abschlussberichtstaatsaufgabenkritik.pdf, S. 110-122
[20] DIHK: Privat statt Staat – zum Wohl der Sicherheit, Pressemitteilung v. 4.3.2008; Handelsblatt v. 5.3.2008
[21]
Busacker, A.: Die Rolle der Wirtschaft in der Kriminalpolitik, in:
Kerner, H.-J.; Marks, E.: Internetdokumentation Deutscher
Präventionstag, Hannover 2003; vgl. bereits Innenministerium
Nordrhein-Westfalen; Hauptverband des Deutschen Einzelhandels: Mehr
Sicherheit in Städten und Gemeinden, Düsseldorf 1999, S. 51 ff.
[22] BDI: Positionspapier zur Bedeutung der Sicherheit in der Industrie für Deutschland, Berlin 2006
[23] ebd., S. 5, 8, 10 f.
[24] Olschok,
H.: Entwicklung und Perspektiven des Wach- und Sicherheitsgewerbes auf
nationaler und europäischer Ebene, in: Stober, R.; Olschok, H.:
Handbuch des Sicherheitsgewerberechts, München 2004, S. 13-34 (15)
[25]
vgl. für Deutschland Eick, V. u.a.: Kontrollierte Urbanität. Zur
Neoliberalisierung städtischer Sicherheitspolitik, Bielefeld 2007; vgl.
für die Schweiz grundrechte.ch.: EURO 08 vs. Grundrechte. Testspiel mit
Folgen, Zürich 2008; vgl. für Österreich www.folks-uni.org/index.php?id=153
[26]
Braun, S.: Private Sicherheitsdienste in Präventionsgremien, Hamburg
2007; vgl. Pütter, N.: Polizei und kommunale Kriminalprävention,
Frankfurt/M. 2006
[27]
Eick, V.: Sicher, sauber, sittsam. Quartiersmanagement und lokale
Sicherheitspolitik, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 81 (2/2005),
S. 28-35
[28]
Töpfer, E. u.a.: BIDs – ein neues Instrument für Containment und
Ausgrenzung? Erfahrungen aus Nordamerika und Großbritannien, in: ProKla
149, 2007, H. 4, S. 511-528; Hamburg z.B. hat 14 seiner 31
innerstädtischen Zentren in BIDs umgewandelt, Gedaschko, A.: Hamburg:
Eine Stadt geht neue Wege, in: Berliner Behörden Spiegel 2008, Nr. 4,
S. 25
[29] Waschulewski, W.: Aktuelle Herausforderungen für das Sicherheitsgewerbe, in: Der Sicherheitsdienst 2006, H. 2-3, S. 3-6 (3)
[30]
Der Spiegel Nr. 47/2008 v. 17.11.2008, S. 122-123; WirtschaftsWoche Nr.
23/2008 v. 2.6.2008, S. 84-89; Hoogenboom, B.: Grey intelligence, in:
Crime, Law and Social Change 45, 2006, No. 4-5, pp. 373-381; Der
Spiegel Nr. 20/1992 v. 11.5.1992, S. 55-57
[31] Weisfeld, M.: Deutsche Sicherheit in alle Welt. Ex-Soldaten im Dienst privater Militärfirmen, Deutschlandfunk v. 27.5.2008, www.dradio.de/download/85586/; Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 21.5.2007; Deutsche Militärzeitschrift 2006, Nr. 52, S. 40-43
 

Bibliographische
Angaben: Eick, Volker: Verlängertes Gewaltmonopol? Der kommerzielle
Teil der "neuen Sicherheitsarchitektur", in: Bürgerrechte &
Polizei/CILIP 91 (3/2008), S. 61-68

Source: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 91 (3/2008), http://www.cilip.de/ausgabe/i-91.htm