„Troublemaker“ im Visier

[heise.de] “Wenn die schwer bewaffnet ankommen, dann sperre ich die weg für die
Zeit. Da bin ich auch nicht zimperlich”, drohte (1) Baden-Württembergs
Landesinnenminister Rech (CDU) im Vorfeld des Protests gegen den NATO-Gipfel
Anfang April in Strasbourg, Baden-Baden und Kehl. Eine eigens für den
Gipfel eingerichtete Sonderpolizeibehörde “Besondere Aufbauorganisation
Atlantik” kündigt (2) Reisesperren, Meldeauflagen und großflächige
Kontrollen für die erwarteten 3.000 “gewaltbereiten Störer” an und
richtet, wie seit dem G8-Gipfel 2001 üblich, “Sonderzonen” zur
Kontrolle von Protest ein.

Zwar sind “schwer bewaffnete” Gipfelgegner noch niemals irgendwo
gesehen worden, trotzdem hat sich die Polizei ein umfangreiches
Repertoire geschaffen, um politische Aktivisten auszusortieren und mit
Repression zu bedenken.

Aufgrund des Austausches von Daten wurden seit 2000 bereits mehreren
Tausend die Teilnahme an Gipfelprotesten verweigert. In Heiligendamm
verzeichnete allein die Bundespolizei Rostock 67 Zurückweisungen in
ihrem Zuständigkeitsbereich, darunter Dänen, Schweden, Finnen, Briten,
Isländer, Norweger und Polen. “Sie seien vermutlich gewaltbereit
gewesen”, erklärt dpa (3).

Zur Unterdrückung politischer Betätigung (oder nur vermuteter)
bemühen Verfolgungsbehörden fragwürdige Datenbanken über “Troublemaker”
(“Störer”) oder “gewalttätigen politischen Aktivismus”. Bi- und
multilaterale Abkommen zur “Sicherheit bei Großereignissen”
standardisieren die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit.
Zielgruppe sind politische Proteste, etwa von Tierrechts- oder
Umweltgruppen, antikapitalistischen und anarchistischen Bewegungen oder
Klimaaktivisten. Wie die Betroffenen in die Datenbanken gelangen bleibt
oft unklar. Auffällig ist die ungebremste Ineinssetzung der
“Troublemaker” mit Terrorismus.

“Security during Major Events in Europe”

Nach den außer Kontrolle geratenen massiven Gipfelprotesten in
Göteborg und Genua 2001 wurden auf EU-Ebene neue Institutionen und
Forschungsprogramme gegen “violent urban youthful radicalism”
eingerichtet (4).

Europäische Polizeieinheiten führen gemeinsame Trainings und Manöver
zur Bewältigung “polizeilicher Großlagen” (5) durch, in
Polizei-Akademien werden Einsatztaktiken für “Crowd Managment”
entworfen. Eine zentrale Rolle spielt die “Europäische Polizeiakademie”
( CEPOL (6)) mit Sitz in Hampshire, Großbritannien:
“CEPOL’s mission is to bring together senior police officers from
police forces in Europe – essentially to support the development of a
network – and encourage cross-border cooperation in the fight against
crime, public security and law and order.”

2004 wurde, finanziert von der Europäischen Kommission, das Programm EU-SEC
(“Coordinating National Research Programms on Security during Major
Events in Europe”) ins Leben gerufen. “Partner” bei der Gründung waren
neben Europol und CEPOL Polizeibehörden aus
Österreich, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Großbritannien,
Irland, Italien, Niederlande und Portugal. Wegen des “großen Erfolges”
von EU-SEC wurde das ursprünglich auf 2007 befristete Programm als EU-SEC II (7) neu aufgelegt (8) und, nun als “European House of Security at Major Events”, auf alle EU-Mitgliedsländer erweitert.

Die rechtliche Grundlage zur Etablierung von EU-SEC
war unter anderem eine Entschließung der EU-Kommission über die
“Sicherheit der Tagungen des Europäischen Rates und anderer
Veranstaltungen von vergleichbarer Tragweite”, die im April 2004
angenommen (9) wurde:
“Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Mitgliedstaat, der eine
Tagung des Europäischen Rates oder eine andere Veranstaltung von
vergleichbarer Tragweite ausrichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden
Informationen über die Bewegung von Personen zu übermitteln, die eine
Störung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit bei solchen
Veranstaltungen bezwecken.”

EU-SEC wird betreut vom “Counter-Terrorism
Laboratory” des UN-Instituts International Permanent Observatory on
Major Events Security (10) (IPO) mit Sitz in Turin. Das IPO
berät Regierungen bei der Planung der “Sicherheitsarchitektur für
Großlagen” und gibt das “Toolkit for Policymakers and Security
Planners” heraus (erstmals 2005 unter Verantwortung der “G8 Lyon-Roma/
Anti-Crime and Terrorism Group” und ihrer “Law Enforcement Projects
Subgroup” LEPSG). Die Inanspruchnahme des IPO ist für die anfragende Behörde kostenlos. Die “Partner” des IPO treffen sich regelmäßig in “closed door meetings” in jenen Ländern, in denen politische Großereignisse bevorstehen. IPO und EU-SEC
wollen internationale Standards gegen “gewalttätige Demonstrationen,
Terrorismus, organisiertes Verbrechen” bei “Großereignissen” entwickeln.

Ziel von EU-SEC ist die Verbesserung des
Informationsaustauschs, Entwicklung gemeinsamer Strategien und
transnationaler Forschungsprogramme (11). Beteiligte Länder steuern
Forschungsergebnisse bei, die deutsche Polizeihochschule etwa ist
zuständig für den Bereich “soziale oder politische Proteste und
Demonstrationen”. Als “Großereignis” definiert EU-SEC Ereignisse mit folgenden Kriterien:

  • Historische, politische Bedeutung oder Beliebtheit
  • Großes Medieninteresse und/ oder Anwesenheit internationaler Medien
  • Teilnahme von Bürgern verschiedener Länder und/ oder mögliche Zielgruppe (“target group”)
  • Teilnahme von VIPs und/ oder Würdenträgern
  • Hohe Anzahl von Menschen

Alle “voraussehbaren widrigen oder unerwünschten Umstände”, die
Schaden anrichten könnten, sollen abgewehrt werden. Als “Formen
terroristischer Bedrohungen und Grundlage für die Bewertung” gelten
u.a. “Verhalten von Menschenmassen”, “radikaler politischer
Aktivismus”, Vandalismus, Sabotage und Streiks.

Priorität hat die frühestmögliche Einrichtung von
Kommando-Strukturen und Medienarbeit (“media management”) sowie die
“Kooperation mit dem privaten Sektor” (darunter die
Sicherheitsindustrie). Polizeien wird empfohlen, Protestbewegungen
frühzeitig zu überwachen, Daten auszutauschen, Reisesperren zu
verhängen und eine offensive Medienstrategie zu betreiben. Mittels
Fragebögen werden Informationen über internationale Gruppen und
Personen gesammelt: Aktionsformen, Webseiten, Mailadressen,
internationale Kontakte, bevorzugte Reisewege, Transportmittel und
Unterkünfte. “Verbindungsbeamte” sollen den ungehinderten
Informationsfluss internationaler Behörden vereinfachen, alle
nationalen Polizeien und supranationalen Behörden sollen dafür
“Kontaktpunkte” bereitstellen.

EU-SEC legt Wert auf die Nutzung von Erkenntnissen der European Defence Agency (12) (EDA) sowie des hoch budgetierten European Security Research Programme (13)" (ESRP), das unter anderem zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Sicherheitsindustrie eingerichtet worden war. Das ESRP forscht unter anderem zur sicherheitstechnischen Nutzung von Biometrie, Satelliten, Drohnen oder digitaler Videoüberwachung.

Mit der Einrichtung (14) des “European Major Events Register” (EMER) und des “Specialist Technical Equipment Pool” (STEP) will EU-SEC
den Partnerländern Informationen über eingesetzte Technologie,
Erfahrungen und Kontaktpersonen zur Verfügung stellen. Weitere
Datenbanken sind in Vorbereitung.

“Troublemaker” in internationalen Datenbanken

Vor Gipfeltreffen innerhalb der EU werden das Schengen-Abkommen
teilweise außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen wieder eingeführt.
Wer z.B. in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Gipfelprotesten
“auffällig geworden” ist, muss mit Problemen beim Grenzübertritt
rechnen. Betroffene werden seit 2001 unter anderem mit
“Passbeschränkungen” und “Meldeauflagen” belegt. Aktivisten wird z.B.
die Ausreise verweigert, weil sie anderenfalls “das Ansehen der
Bundesrepublik Deutschland im Ausland schädigen” könnten (15). Der
frisch gewählte Berliner Innensenator Körting (SPD)
geriet hierfür heftig in die Kritik, worauf er daran erinnerte (16),
dass es auch im Deutschland nach 1989 “kein Grundrecht auf Ausreise”
gebe..

Die Kriterien für die Aufnahme in entsprechende Datenbanken sind
willkürlich. In Deutschland werden “gewalttättige politische
Aktivisten” beispielsweise in der “LIMO”-Datei (linkspolitisch motivierte Gewalttäter) im “INPOL”-System des BKA
gespeichert (17). Dabei spielt es keine Rolle, ob ein
Ermittlungsverfahren später zur Verurteilung führt, der bloße Verdacht
reicht zur Einstellung in INPOL.

Die Datensätze der nationalen Polizeien werden innerhalb der EU auf
verschiedenen Ebenen getauscht. 2001 kamen die EU-Innenminister überein
(18), dass Polizei und Geheimdienste zukünftig Gruppen, die “eine
Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung” darstellen,
identifizieren sollen. Alle gesetzlichen und technischen Möglichkeiten
sollen in Anschlag gebracht werden, um “relevante Informationen”
EU-weit verfügbar zu machen.

2002 verabschiedeten die EU-Innenminister unter spanischer
Präsidentschaft die Empfehlung zur Standardisierung des
“Informationsaustauschs über Terroristen”, die die “Sicherheit bei
Großereignissen” verbessern solle. Der (später veränderte) Entwurf der
Empfehlung (19) macht deutlich, dass es dabei weniger um
“terroristische Anschläge” (die es ohnehin nicht gegeben hatte),
sondern um “Vorfälle” geht, “die durch gewalttätige radikale Gruppen
mit terroristischen Verbindungen verursacht werden”.

Seit 2001 hat es verschiedene Anläufe (20) gegeben, das Schengen-Informationssystem SIS als zentrale Datei für reisende Demonstranten der Mitgliedsländer zu nutzen.

Weil “einsatzführende Polizeibehörden nicht hinreichend über die aus
dem Ausland anreisenden gewaltbereiten Störer” informiert gewesen
seien, forderte (21) der deutsche Bundesrat die Bundesregierung nach
dem G8-Gipfel in Heiligendamm auf, die Einrichtung einer
“Troublemaker”-Datei auf EU-Ebene voranzutreiben und bei Europol, dem SIS
oder im Rahmen des Prüm-Vertrages anzusiedeln. Innenminister Schäuble
schubste den Vorschlag eilig auf EU-Ebene, schon kurz darauf
beauftragten (22) die EU-Innenminister auf Vorschlag des Artikel
36-Komitee (23) die “SIS/ SIRENE-Gruppe”, eine endgültige Einrichtung der Datei “violent troublemakers” zu prüfen.

Den Durchbruch dürfte allerdings die unter deutscher
EU-Präsidentschaft vollzogene Überführung des damaligen bilateralen
“Vertrag von Prüm” in den “europäischen Rechtsrahmen” gegeben haben.
Der Vertrag regelte die Kooperation zwischen den beteiligten Staaten,
darunter auch die “Europaweite Vernetzung polizeilicher Datenbanken zur
wirksamen Verbrechensbekämpfung”. Neben vereinfachtem Zugriff auf DNA
und Fingerabdruck-Datenbanken verkündet das deutsche Innenministerium
in einer Bilanz (24), dass nun auch der “schnelle Informationsaustausch
zu Terrorismusverdächtigen und reisenden Gewalttätern” auf eine
einheitliche Grundlage gestellt würde.

Daneben unterhält auch Europol längst Datenbanken über politische
Aktivisten, ihr Informationsfluss innerhalb der Mitgliedsländer wird
allerdings gegenwärtig (glaubt man den offiziellen Verlautbarungen)
noch zu einem großen Teil über die Verbindungsbeamten abgewickelt. Mit
der Umwandlung in eine “Agentur” ab 2010 soll der Zugriff direkt
erfolgen: “Durch das dritte Änderungsprotokoll können nun auch weitere
zuständige Behörden der Mitgliedstaaten auf das
Europol-Informationssystem zugreifen. Damit werden Reibungsverluste und
Übertragungsfehler ebenso wie zeitliche Verzögerungen vermieden.
Außerdem können Experten aus Drittstaaten in einer Analysegruppe der
EU-Mitgliedstaaten direkt mitarbeiten. Dies ist gerade in der
Zusammenarbeit mit den USA bei der Terrorismusbekämpfung von größter Bedeutung” (25).

Zeitgleich zur Ankündigung von Reisesperren zum G8-Gipfel in
Heiligendamm ging bei Europol die “Check the Web”-Plattform zur
automatisierten Auswertung von Webseiten an den Start (26). Europol
gibt den jährlichen “EU Terrorism Situation and Trend Report” heraus,
in dem 2007 (27) als “Teil einer internationalen Kampagne” auch
“linksgerichtete und anarchistische terroristische Anschläge” im Rahmen
des G8-Gipfels 2007 Erwähnung finden.

Das “Europol computer system” (TECS)
enthält (28) ein Informationssystem (Europol-IS) mit einem Nachweis
über alle bei Europol vorhandenen Informationen, Arbeitsdateien mit
umfassenden Informationen zur Analyse sowie ein Index-System zur
Erschließung der Analyse-Dateien. Zur sicheren Abfrage baut die Behörde
gegenwärtig das “Secure Information Exchange Network Application” (SIENA) auf, das vor allem den Zugriff auf das Europol-IS gewährleisten soll. Zugriffsberechtigt sind aus Deutschland u.a. das BKA und alle Landeskriminalämter. In SIENA sollen per “hit/ no hit”-Abfrage auch Bundespolizei, den Zollfahndungsdienst und Staatsanwaltschaften anfragen dürfen.

Neben Meldedaten und unveränderlichen körperlichen Merkmalen werden
im Europol-IS auch Tatvorwürfe, Verdacht der Zugehörigkeit zu einer
kriminellen Organisation und Verurteilungen gespeichert. In den
Arbeitsdateien zu Analysezwecken darf die Behörde sogar neben Tätern
bzw. Tatverdächtigen etwaige Zeugen, potentielle Opfer, Kontakt- und
Begleitpersonen sowie “Personen, die Informationen über die
betreffenden Straftaten liefern können” verewigen. Statewatch
berichtete (29) bereits 2001, dass bei Europol eine Analysedatei zu
“eco-terrorism” geführt wird. Laut diesem Bericht können Analysedateien
sogar Daten über “racial origin, religious or other beliefs, sexual
life, political opinions or membership of movements or organizations
that are not prohibited by law” enthalten.

Das Europol-Übereinkommen formuliert (30) vage, dass in das
Europol-IS auch Informationen über Personen eingegeben werden, “bei
denen bestimmte schwerwiegende Tatsachen nach Maßgabe des nationalen
Rechts die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten begehen werden,
für die Europol zuständig ist”, darunter auch von Drittstaaten oder
Drittstellen wie z.B. Interpol.

Interpol (31) (die größte internationale Organisation nach den UN) hat immer wieder nationale Polizeibehörden, darunter das FBI anlässlich der Proteste gegen die WTO-Konferenz in Seattle, mit Informationen versorgt. Verhaftete beim IWF-Gipfel
in Prag 2000 berichteten, sie hätten ein Formular ausfüllen müssen, das
an Interpol gesendet werden sollte. Mehrere Kooperationsabkommen regeln
Zusammenarbeit und Datenaustausch mit Europol.

Aber auch bei Europol und Interpol können bestehende gesetzliche
Hürden zum Datentausch mittels “Verbindungsbeamten” bequem umgangen
werden, die z.B. bei Gipfelprotesten bereits im Vorfeld in alle
Lagebesprechungen integriert werden sollen: So heißt (32): “Member
States should ensure where practicable that their Europol Liaison
Officers at Europol have online access to national databases.”.

Ein weiterer Pool zum Austausch von Daten über potentielle
“Troublemaker”, allerdings ohne jede Möglichkeit einer Überprüfung, ist
die “Police Working Group on Terrorism” (polizeiliche
Anti-Terroreinheiten aus 28 Ländern, gegründet 1979 als “Antwort” auf
Rote Brigaden, Action Directe, ETA, RAF und IRA).
Ihr Profil ist zwar die Bekämpfung von internationalem Terrorismus,
doch fällt darunter offensichtlich auch “der Austausch, die Verbreitung
und Nutzung von Informationen über gewalttätigen politischen
Aktivismus”. Der Datentausch erfolgt wieder über ein Netzwerk von
“Verbindungsbeamten” (“Counter-Terrorism and Extremism Liaison
Officers” – CTELOs (33)). Das UNICRI stellt
fest, dass CTELOs “extensiv” genutzt werden (34) von Spanien, Portugal,
Italien, Frankreich und Deutschland, um “Protestgruppen” aufs Korn zu
nehmen. Verbindungsbeamte sind auch außerhalb der EU stationiert, aus
Großbritannien beispielsweise in Australien, Algerien und Pakistan.

Troublemaker Journalisten?

Auch missliebige Journalisten werden von Gipfeltreffen
ausgeschlossen. Für die Berichterstattung aus dem Medienzentrum beim
G8-Gipfel 2007 mussten sich Journalisten beim Bundespresseamt (BPA) akkreditieren. Die Anträge wurden vom BKA überprüft, ca. 20 “auf Empfehlung des BKA” verweigert (35). Das BPA
bezeichnete dieses Verfahren als das bei “Veranstaltungen der
Bundesregierung übliche Akkreditierungsverfahren”. Nach öffentlichem
Druck und mehreren Klagen im Eilverfahren nahm das BPA schnell einige der Absagen zurück.

Eine weitere erfolgreiche Klage (36) strengte der Journalist Kamil
Majchrzak (Le Monde Diplomatique, Spiegel Online, WoZ) an, die die
Behörde zur Rücknahme des Bescheids zur Nicht-Akkreditierung zwang –
allerdings erst 10 Monate später. Gegenüber dem Verwaltungsgericht
erklärte das BPA, die Richtlinien für die Akkreditierung zukünftig zu ändern.

Das BKA hat sich bei der Ablehnung von
Anträgen auf Akkreditierung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz
(VS) rückgekoppelt. Im Falle der Klage von Friedrich Burschel gab das
VG Köln dem Kläger ausdrücklich Recht und urteilte (37) im Januar 2009:
Der “vom Bundesamt für Verfassungsschutz herangezogene und auch einzig
in Betracht kommende Ablehnungsgrund […] liegt nicht vor”.. Im
Verfahren sollte der VS die “Gefährlichkeit” des Journalisten
offenlegen, die der Nachrichtendienst mit dessen Arbeit "in den
Bereichen des “politischen Antirassismus’ und Antifaschismus’”
begründete, Burschel folglich “eine gewaltbereite Bestrebung
nachdrücklich unterstützt”. Weil dem Kläger schon mehrmals
Akkreditierungen versagt wurden, sah das VG Köln “Wiederholungsgefahr”
und gab seiner Klage statt. Burschel verlangt nun die Löschung seiner
Daten in den Datensätzen des VS.

Das Entkommen aus den weltumspannenden Datenbanken gegen politischen
Aktivismus ist indes nur auf umständlichem Klageweg möglich. Auf
Grundlage des “Police Working Group on Terrorism (PWGT)-Schriftverkehrswegs an die dafür eingerichtete Stelle PWGT in Italien” hatte das BKA
beispielsweise auch während des G8-Gipfels 2007 Informationen
getauscht. Die italienische Polizei lieferte Beobachtungen über
Veranstaltungen eines Referenten der “Infotour-Gruppe” (die an die 300
Infoveranstaltungen weltweit organisiert hatte), und behauptete kühn,
dort seien auf einem “Treffen der Anti-G8-Szene in Turin Informationen
über gewalttätige Aktionen verbreitet” worden. Das BKA wiederum belieferte die italienische Polizei mit Eintragungen aus der deutschen INPOL-Datei über die betreffende Person, die von dem Datenhandel erst durch ein Auskunftsersuchen beim BKA erfahren hatte.

Hartnäckig weigerte sich die Polizeibehörde, weitere Auskünfte über
den Vorgang oder die beteiligten italienischen Stellen zu geben. Als
das Verfahren nach mehreren Widersprüchen vor dem Verwaltungsgericht
Wiesbaden landete, löschte die Behörde kurzerhand alle beanstandeten
Eintragungen aus der INPOL-Datei. Das Gericht musste dadurch das Verfahren einstellen, nicht ohne das BKA
zu rügen, weil “die Löschung der Daten durch die Beklagte bzw. eine
andere Polizeidienststelle unzulässig und rechtswidrig war, da der
Kläger Auskunft bzgl. seiner Daten begehrt hat. Dies hat die Beklagte
auch gewusst.”

Matthias Monroy, Hanne Jobst

Links

(1) http://www.badische-zeitung.de/aufgeschnappt-x1x
(2) http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=4548810/145l1a8/index.html
(3) http://www.sueddeutsche.de/politik/389/400172/text/
(4) http://www.statewatch.org/news/2002/feb/ter05712-r1.pdf
(5) http://euro-police.noblogs.org/post/2007/05/11/alt-spenrath-polizei-trainiert-militanten-gipfelprotest
(6) http://www.cepol.europa.eu/
(7) http://www.cepol.europa.eu/
(8) http://www.unicri-ipo.org/index.php?module=CMpro&func=viewpage&pageid=82
(9) http://europa.eu/bulletin/de/200404/p104028.htm
(10) http://www.unicri-ipo.org/
(11) http://www.unicri.it/wwk/publications/books/docs/Manual_EU%20SEC.pdf
(12) http://www.eda.europa.eu
(13) http://ec.europa.eu/enterprise/security/index_en.htm
(14) http://www.unicri.it/news/0807-1_EU-SEC_II/eusec_080707_emer_step.pdf
(15) http://www.rewi.hu-berlin.de/AKJ/zeitung/02-1/pass.html
(16) http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2001/0719/none/0059/index.html
(17) http://www.humanistische-union.de/index.php?id=1605&type=123&tx_ttnews%5BbackPid%5D=1242&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1752&cHash=bee43ac9ea
(18) http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=PRES/01/281&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=fr
(19) http://www.statewatch.org/news/2002/sep/analysis13.htm
(20) http://www.statewatch.org/news/2001/nov/12813.DOC
(21) http://www.heise.de/newsticker/Laender-fordern-EU-weite-Datei-zu-Gewalttaetern—/meldung/97320
(22) http://www.statewatch.org/news/2007/nov/eu-art-36-public-order.pdf
(23) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29802/1.html
(24) http://euro-police.noblogs.org/gallery/3874/Europa_sicher_leben.pdf
(25) http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/emags/epublic/047/themen-1-europol.html
(26) http://www.heise.de/newsticker/Europol-startet-Ueberwachungsprojekt-Check-the-Web—/meldung/89495
(27) http://www.europol.europa.eu/publications/EU_Terrorism_Situation_and_Trend_Report_TE-SAT/TESAT2007.pdf
(28) http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb24/k2p1.htm
(29) http://www.statewatch.org/news/2001/jun/publicorder.htm
(30) http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l14005b.htm
(31) http://www.interpol.int
(32) http://www.europapoort.nl/9345000/1/j9vvgy6i0ydh7th/vgbwr4k8ocw2/f=/vhl6e0rudiq0.doc
(33) http://www-securint.u-strasbg.fr/pdf/F_Gregory_web_version.doc.pdf
(34) http://www.unicri.it/wwk/publications/books/docs/Manual_EU%20SEC.pdf
(35) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25407/1.html
(36) http://anwalthoffmann.de/index.php?img=33&pro=28
(37) http://www.gulli.com/news/heiligendamm-pressefreiheit-2009-02-17/

Source: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29880/1.html