BKA: Zweifelhafte Methoden bei Verbrecherjagd

Bei der weltweiten Fahndung nach dem mittlerweile gefassten Schwerverbrecher Thomas Wolf arbeitete das BKA mit rechtlich zweifelhaften Methoden. Es geht um die Überwachung von Internetseiten.

[focus.de] Nach FOCUS-Informationen überwachte die Behörde ab 15. November 2007 den Fahndungsaufruf zu Wolf auf ihrer Internetseite www. bka.de. Diese Praxis wandte das BKA in mindestens 15 weiteren Fällen an, zum Teil seit 2001. Betroffen waren unter anderem die Fahndungen nach dem mutmaßlichen Fünffachmörder Norman Volker Franz, dem flüchtigen Millionen-Betrüger Alexander Scholl und den unbekannten Mördern von neun ausländischen Kleinunternehmern („Döner-Morde“).

Seiten auffällig oft aufgerufen

Das BKA kontrollierte, ob die entsprechenden Fahndungsseiten von einem bestimmten Computer aus auffällig oft aufgerufen wurden. Dahinter steckt die Annahme, dass insbesondere die Täter an Infos über die Fahndung interessiert sind und die Seite anklicken. Über die jeweilige IP-Adresse des Rechners kann die Polizei Name und Adresse des Inhabers ermitteln.

 
Wie FOCUS weiter erfuhr, wurde die Homepage-Überwachung „in mehreren Fällen erfolgreich angewendet“. Demnach seien „schwerwiegende Straftaten wie Tötungsdelikte aufgeklärt“ worden. Im Februar 2009 hatte das BKA die Überwachung von Internetseiten auf Grund massiver rechtlicher Bedenken gestoppt.

Source: http://www.focus.de/politik/deutschland/bka-zweifelhafte-methoden-bei-verbrecherjagd_aid_412063.html