Bundesregierung nennt Details zu polizeilich geführten Datenbanken

[heise.de] Die Bundesregierung hat auf Anfrage der Fraktion der Linken eine umfangreiche Aufstellung
(PDF-Datei) der beim Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei
vorhandenen Datensammlungen für Zwecke der Prävention und
Strafverfolgung veröffentlicht. Die Liste enthält Informationen zum
Zeitpunkt der Einrichtung, Zweckbeschreibungen und die Zahl der
enthaltenen Datensätze beziehungsweise der erfassten Personen und
Gegenstände von Verbunddateien, die beim BKA gespeichert sind und aus
verschiedenen Quellen gefüttert werden dürfen, sowie für sich stehende

Zu den besonders umstrittenen Dateien gehören diverse
Informationssammlungen über "Gewalttäter", auf die die Anfrage
besonders abzielte. In der sogenannten "Hooligan-Datei" waren nach
Ausführungen des federführenden Innenministeriums im Juni 11.245
Personen aufgeführt. Ende Januar waren darin noch 10.711 "Gewalttäter
Sport" gelistet. Auch über ein halbes Jahr nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Datenbank durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht prüft
die Regierung eigenen Angaben zufolge weiterhin, ob entgegen der
bisherigen Linie der Rechtsprechung für die Errichtung entsprechender
Dateien der Erlass einer speziellen Rechtsverordnung erforderlich ist.
Weiter betont das Innenministerium, dass aus der Datensammlung nicht
hervorgehe, wie viele der in ihr gespeicherten Personen rechtskräftig
verurteilt worden sind. Keine Erkenntnisse gebe es auch darüber, ob
gegen die Betroffenen ein Ermittlungsverfahren laufe.

Über die Wirksamkeit der Hooligan-Datei schweigt sich das
Ministerium ebenfalls aus. Diese ließe sich nur im Rahmen einer
"zeitaufwendigen Abstimmung mit den Ländern" ermitteln, da diese die
Datenbank hauptsächlich nutzten. Zur Einstellung von Daten auf
Länderseite seien die Staatsschutzdienststellen und die
Landeskriminalämter berechtigt. Abgerufen werden dürften die Angaben
durch alle Polizeibehörden. Genutzt werden könnten sie etwa, um sich
über bereits verfügte Ausreiseuntersagungen zu informieren und diese
durchzusetzen. Die Auskunftserteilung an ausländische Polizeibehörden
erfolge grundsätzlich einzelfallbezogen. Eine Statistik darüber werde
nicht geführt.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass in der sogenannten
Anti-Terror-Datei 13.674 und in der Datei "International agierende
gewaltbereite Störer" (IgaSt) Anfang Juni 2966 Personen gespeichert
waren. Die zuletzt genannte Sammlung unterstützte die Verhütung und
Aufklärung von Straftaten in Fällen politisch motivierter Kriminalität.
Recht gut gefüllt sind auch die Dateien "Gewalttäter Links und Rechts"
mit 1866 beziehungsweise 1328 Erfassten. Die Datenbank für politische
motivierte Ausländerkriminalität fällt mit 154 geführten Personen
dagegen vergleichsweise klein aus.

Zu den größten Dateien allgemein gehören Erkennungsdienstliche
Behandlungen mit bald sechs Millionen Betroffenen, die
Schengen-Fahndungsinstrumente mit bald 4,5 Millionen gelisteten
Personen und 4,3 Millionen Sachen sowie Kriminalaktenaufzeichnung. Die
Fingerabdruckdatei AFIS zur Personenidentifizierung enthält derzeit
rund 2,5 Millionen Datensätze. Digital vorliegen hat das BKA bereits
2,2 Millionen Finger- und Handflächenabdrucke. In einer Zentraldatei
zum Landesverrat führt die Wiesbadener Polizeibehörde 12.348 Personen.
Die Aufstellung der Amtsdateien bezieht sich immer wieder auf den
Verdacht der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen, des
Mordes oder des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Umfangreiche Dateien werden ferner etwa zur Bekämpfung der
Kinderpornographie, der Falschgeldkriminalität oder der Geldwäsche
geführt. (Stefan Krempl) /
(pmz/c’t)

Source: http://www.heise.de/ct/Bundesregierung-nennt-Details-zu-polizeilich-gefuehrten-Datenbanken–/news/meldung/142502