Fliegendes Auge für Detektive, Behörden und Geheimdienste

US-Firma stellt Mini-Überwachungsgerät vor, das sich sein Einsatzgebiet mithilfe von GPS selbst sucht

[derstandard.at] Waterloo/Wien – Der Roboterhersteller Aeryon hat eine fliegende Drohne vorgestellt, die zukünftig Behörden, Geheimdiensten und Privatdetektiven zu Diensten stehen soll. Das nur etwa ein Kilogramm schwere Gerät wird von vier Rotoren angetrieben und kann mit einer Akkuladung 20 Minuten lang im Umkreis von drei Kilometern um seine Fernsteuerung operieren. An der Unterseite des Gerätes ist Platz für hochauflösende Kameras unterschiedlicher Art, wie beispielsweise Infrarot- oder thermische Sensoren.

Der Scout, so der Name des Kleinflugkörpers, ist mit automatischen Stabilisierungssystemen ausgestattet, die es auch ungeschulten Benutzern erlauben, ihn zu steuern. Die Fernbedienung erinnert an einen Tablet-PC, auf dem Google Maps läuft. Nach Berühren des Ortes, an dem der Roboter seine Beobachtungen durchführen soll, navigiert dieser anhand von GPS-Wegpunkten automatisch dorthin und überträgt Videoaufnahmen zum Observierenden.

Der fliegende Spion soll sich mit bis zu 36 Kilometern pro Stunde fortbewegen können und dabei selbst hohe Windstärken von bis zu 50 km/h unbeschadet überstehen. Das Flugobjekt kann nur in Höhen von maximal 150 Metern vordringen, wodurch Flüge mit dem Gerät nicht anmeldepflichtig sind. Der Hersteller sieht für den Scout vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Neben den bereits erwähnten Ermittlern könne das Gerät auch Medien, Ersthelfern, Forschern und dem Militär von Nutzen sein. Es sei überall dort einsatzfähig, wo ein Hubschrauber zu teuer, zu langsam verfügbar oder zu laut wäre, heißt es vom Hersteller.

Experten sehen Privatsphäre gefährdet

Besonders der Einsatz durch Medien löst jedoch Ängste bei Datenschützern aus. "Hier geht es weniger um Datenschutz, sondern vielmehr um Grundrechte und die Privatsphäre", meint Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten. Zwar stehe auf das Eindringen in die Privatsphäre durch Medien in Österreich eine Strafe, diese sei jedoch durch ihre geringe Höhe für größere Medien kein wirkliches Hindernis. "Die Privatsphäre eines Menschen endet nicht außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstücks. Sie muss auch in öffentlichen Bereichen gewahrt werden", sagt er.

Grundsätzlich, so der Fachmann, seien solche Geräte, die der Überwachung dienen und Personen erkennbar ablichten hierzulande anmeldepflichtig. Die Verwendung des Scout durch Detektive wäre zudem rechtlich stark reglementiert. "Das Problem ist, dass in Österreich auch illegal beschaffte Daten vor Gericht zulässig sind. Darauf steht zwar Strafe, aber wenn es in einem Prozess um hohe Summen geht, ist die Versuchung, trotzdem solche Überwachungsdrohnen einzusetzen, groß", sagt Zeger. (red/pte)

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