[publicsecurity] Das Bundesamt für Verfassungsschutz,
der Bundesnachrichtendienst
und der
Militärische Abschirmdienst
haben im Jahre 2008 64
Auskunftsverlangen vorgenommen.
Dies geht
aus einer
Unterrichtung durch das
Parlamentarische Kontrollgremium
des Bundestages
hervor. Nach den gesetzlichen
Regelungen dürfen
die
Nachrichtendienste zur Terrorismusbekämpfung
Auskunft
unter
anderem bei
Luftfahrtunternehmen, bei
Kreditinstituten, bei
Postunternehmen
sowie bei Telekommunikationsunternehmen verlangen.
Der überwiegende
Teile sei mit 52
Maßnahmen
und 150 Betroffenen
dabei auf Auskunftsverlangen
bei
Telekommunikationsunternehmen
entfallen.
Die meisten Maßnahmen
habe – wie auch in den vergangenen
Jahren – der
Verfassungsschutz
vorgenommen.
Im Vergleich zum Jahre
2007 ergebe
sich ein Anstieg
der Maßnahmen insgesamt,
teilt das
Kontrollgremium
weiter mit. Die Nachrichtendienste
hätten
daneben
14 sogenannte IMSI-
Catcher-Einsätze gehabt.
Source: publicsecurity newsletter, Ausgabe 2-2010, 19. Februar 2010