Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung angenommen, die den Weg für eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von Europol ebnen soll. Angeregt wird insbesondere die Einrichtung eines gemeinsamen Gremiums, über das das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente Europol kontrollieren können. Außerdem werden verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Transparenz der von Europol geleisteten Arbeit vorgeschlagen.
„Europols wichtige Aufgabe, unsere Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus zu unterstützen, kann sich erheblich auf das tägliche Leben der EU-Bürger auswirken. Wir müssen unseren gewählten Vertretern geeignete Werkzeuge für eine wirksame Kontrolle von Europol und eine größere Transparenz seiner Arbeit an die Hand geben. Eine größere parlamentarische Kontrolle von Europol trägt auch zu mehr Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und demokratischer Legitimität der EU bei“, so Cecilia Malmström, das für Inneres zuständige Kommissionsmitglied.
Europol ist der Hauptakteur der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU und fungiert dabei als Unterstützungsstelle. Allerdings besitzt Europol keine Zwangsbefugnisse. Die Schlüsselrolle, die Europol beim Informationsaustausch und insbesondere beim Austausch von personenbezogenen Daten spielt, macht eine entsprechende Rechenschaftspflicht gegenüber den Parlamenten erforderlich.
In Übereinstimmung mit den Zielen des Vertrags von Lissabon wird eine verstärkte parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von Europol zu einem demokratischeren und offenerem Europa beitragen. Durch den unlängst erlassenen Beschluss des Rates über die Errichtung von Europol (2009/371/JI) wurden dem Europäischen Parlament bereits neue Befugnisse in Bezug auf Europol übertragen, so dass letzteres nun auch unmittelbar in die Steuerung der Tätigkeiten von Europol eingebunden ist. Die Kontrolle durch die nationalen Parlamente hingegen war bisher vornehmlich indirekt und wurde über die Regierungsvertreter im Verwaltungsrat von Europol ausgeübt.
Da Europol weder Zwangsbefugnisse noch eigene Ermittlungsbefugnisse besitzt, hält die Kommission die bestehenden Kontrollmechanismen für rechtlich angemessen, eine engere und gründliche Kontrolle gleichwohl für wünschenswert. Die Kommission unterstützt den Vorschlag, ein ständiges gemeinsames oder interparlamentarisches Forum einzurichten, um eine gemeinsame parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen. Auch soll die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Erörterung des jährlichen Arbeitsprogramms und der langfristigen strategischen Ziele von Europol verstärkt werden, insbesondere durch eine regelmäßige Aktualisierung der operativen Ergebnisse von Europol.
Die Kommission hofft, dass ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen den Organen und anderen Beteiligten ermöglichen, weitere Beiträge zur Gestaltung der neuen Verfahren der parlamentarischen Kontrolle von Europol zu leisten. Die diesbezügliche Diskussion wird im Kontext der aktuellen Überlegungen über den künftigen Rechtsrahmen von Europol geführt werden.
Hintergrund
Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht eine neue rechtliche Regelung für Europol vor. Er besagt, dass die Struktur und die Aufgaben von Europol durch eine nach dem Mitentscheidungsverfahren erlassene Verordnung geregelt werden. Ein Aspekt der künftigen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente.
Source: http://europa.eu/rapid/pressReleasesActionWap.do?reference=IP/10/1738&format=HTML&aged=0&language=DE
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