Wendland: Grenzüberschreitende Polizeiausleihe

Auf welcher Basis durfte der CRS-Beamte in Deutschland prügeln?

von Matthias Monroy

Der diesjährige Castor-Transport wurde begleitet von Polizisten aus Frankreich, Polen, Kroatien und den Niederlanden. Während die meisten von ihnen als Beobachter tätig waren, half mindestens ein französischer CRS-Beamter deutschen Bundespolizisten bei der brutalen Räumung von Demonstranten.

Die Bundesregierung behauptet, einer der beiden französischen Beamten sei einer Hundertschaft der Bundespolizei zugeordnet gewesen, während der andere als Verbindungsbeamter bei der Gesamteinsatzleitung der Polizeidirektion Lüneburg tätig war. Grundlage des Einsatzes sei der Vertrag von Prüm, wonach der prügelnde Flic mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet gewesen sei.

Das 2005 in der Eifel unterzeichnete Abkommen erleichtert den grenzüberschreitenden Datentausch und regelt Polizeibefugnisse auf dem Hoheitsgebiet anderer Staaten, darunter die sog. grenzüberschreitende «Nacheile», verdeckte Ermittlungen, Observationen und damit einhergehende Notwehrrechte. «Die Beamten der anderen Vertragspartei sind bei der Durchführung von Zwangsmaßnahmen an das innerstaatliche Recht des Gebietsstaates gebunden», erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko. «Der Einsatz von ausländischen Polizeibeamten in Deutschland ist gängige Praxis», behauptet sie ferner. Davon sei bei der Weltausstellung in Hannover vor zehn Jahren (EXPO 2000) oder bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 «in größerem Umfang» Gebrauch gemacht worden.

Das stimmt so allerdings nicht: Die anlässlich der Fußballweltmeisterschaft zu Hunderten eingesetzten ausländischen Beamten hatten zwar teilweise exekutive Befugnisse im Sinne von Notwehrrechten, waren aber größtenteils als szenekundige Beamte (sog. «Spotter»), Ansprechpartner oder Verbindungsbeamte unterwegs. Sie gaben den deutschen Polizisten Hilfestellung für die Überwachung von Fans aus ihren Entsendeländern. Zu ihren Aufgaben gehörten gemeinsame und gemischte uniformierte Streifen bei Public Viewing, Fanbeobachtung und die Identifikation Verdächtiger, die Beratung und Unterstützung deutscher Polizei bei Kontrollen oder die Begleitung von Fan- und Besuchergruppen. Ein Großteil der Beamten kam aus Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden.

Abstufungen

Die ausländischen WM-Polizisten trugen Westen, aber keine Kampfausrüstung. Laut Bundesregierung war der französische Beamte beim Castor allerdings mit «Schutzhelm, Pistole, einem Teleskopschlagstock und Handschuhen mit Protektoren» ausgerüstet. Damit hatte er offensichtlich einen anderen Status als die im Rahmen eines «Stabilitätspakts» ebenfalls im wendländischen Einsatzraum anwesenden sechs kroatischen Polizeibeobachter. Laut niedersächsischem Innenministerium sollten diesen «Möglichkeiten der Deeskalation und Kooperation im Einsatzgeschehen dargestellt» werden.

Im Gegensatz zu den französischen Polizisten waren die anderen ausländischen Polizeibeamten – auch die aus Polen und den Niederlanden – bei den niedersächsischen Behörden «angemeldet» und wurden von der Landesbereitschaftspolizei begleitet, erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Klaus Engemann. Die Kroaten trugen Uniform, aber keine Bewaffnung, die Polizisten aus den Niederlanden und Polen kamen in Zivil. «Operativbefugnisse» hatte keiner der Beamten. Über die Anwesenheit französischer Beamter sei die Einsatzleitung erst während des Castor-Transports vom französischen Verbindungsbeamten informiert worden.

Normalerweise gehen der grenzüberschreitenden Polizei-Ausleihe Anfragen voraus, deren Gewährung sich am bestehenden Regelwerk orientiert. Der deutsch-schweizerische Kooperationsvertrag fordert etwa, dass eine Zusammenarbeit ein Ersuchen voraussetzt, dem dann formal entsprochen wird. Wie bei Verwaltungsvorgängen üblich, dürfte hierüber ein Schriftwechsel existieren. Von der Existenz eines solchen ist zum diesjährigen Castortransport allerdings nichts bekannt geworden.

Wer hat ihn gerufen?

Wie die Bundesregierung rechtfertigt auch die französische nationale Polizeidirektion DGPN den Prügeleinsatz ihres Bereitschaftspolizisten mit der Nothilferegelung des Prümer Vertrags (§28).

Ein bekanntgewordener Vermerk des niedersächsischen Innenministeriums dokumentiert indes das Gegenteil: «Seitens der PD Lüneburg erfolgte keine Einladung zu einer Einsatzbeobachtung oder -begleitung an Angehörige der französischen Polizei. Ihr war auch während des laufenden Einsatzes nicht bekannt, dass französische Beamte Einsatzmaßnahmen in Uniform und mit Ausstattung durchgeführt haben.» Auf wessen Veranlassung war der Bereitschaftspolizist also vor Ort?

Die behauptete Nothilfe, die das Ministerium zur Erklärung vorbrachte, ist nach Sichtung entsprechender Fotos im Internet nicht gegeben. Der Spiegel berief sich prompt auf eine Rechtfertigung des Bundesinnenministeriums, der Polizist habe zum Begleitkommando des in Frankreich gestarteten Zuges gehört. Ebenfalls eine schnell zu widerlegende Lüge: Zum Zeitpunkt der Fotos (13.51 Uhr) befand sich der Atommüll – mithin der Begleitzug – auf den Schienen zwischen Celle und Uelzen.

Es ist offensichtlich, dass das Bundesinnenministerium die Angelegenheit vernebeln möchte. Unter keinen Umständen können Einsatzleiter, Hundertschaftsführer oder gar einzelne französische Polizeikräfte selbst entscheiden, ob sie sich politischem Protest mit Zwangsmitteln entgegenstellen.

Die Bundesregierung droht dennoch, die von ihr suggerierte «gängige Praxis», die anscheinend ohne vorherige Verständigung über Einsatzziel oder -dauer auskommt, würde «auch künftig beibehalten» und entspreche «dem Ziel der mit den internationalen Partnern abgeschlossenen Verträge».

Trainingspartner

Im Zuge der grenzüberschreitenden Polizeiaushilfe nehmen europäische Polizeien mehr und mehr an gemeinsamen Trainings zur Aufstandsbekämpfung teil; sie werden seit drei Jahren von der Europäischen Union finanziert und verfolgen u.a. den Zweck, das Zusammenspiel von Gendarmerien mit «zivilen» Polizeien zu üben. Die Trainings sind problematisch, weil die Gendarmerien unter militärischem Kommando stehen und damit eine zunehmende Verschränkung von Militär und Polizei befördert wird.

Möglich, dass die Anwesenheit der französischen Polizisten bei den Castortransporten anlässlich des jüngsten «European Police Forces Training» (EUPFT) auf dem Truppenübungsplatz Lehnin bei Potsdam verabredet wurde. Jene Länder, die Polizeien unter militärischem Kommando unterhalten, hatten mehr Gendarmerien als reguläre Polizeikräfte nach Lehnin entsandt. Geübt wurde der Einsatz in militärisch befriedeten Drittstaaten und die Bekämpfung von Demonstrationen. «Wer Erfahrung mit Hooligans hat, kommt auch im Kosovo zurecht», kommentierte der EUPFT-Leiter und frühere GSG9-Chef, Friederich Eichele, vielsagend.

Source: http://www.sozonline.de/2010/12/wendland-grenzueberschreitende-polizeiausleihe/

One response to “Wendland: Grenzüberschreitende Polizeiausleihe”

  1. Tweets that mention Wendland: Grenzüberschreitende Polizeiausleihe -- Topsy.com

    […] This post was mentioned on Twitter by noblogs, gipfelsoli. gipfelsoli said: Wendland: Grenzüberschreitende Polizeiausleihe: Auf welcher Basis durfte der CRS-Beamte in Deutschland prü… http://tinyurl.com/2bqkxdj […]