Das Bundesministerium für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland (BMBF), MATIMOP (Forschungs- und Entwicklungszentrum der israelischen Industrie) für das Ministerium für Industrie, Handel und Arbeit (MOITAL) und dessen Chief Scientist (OCS) betonen die Bedeutung einer Stärkung und Vertiefung der wissenschaftlichen, technologischen und industriellen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel und fordern zur Einreichung von Vorschlägen für bilaterale FuE(Forschung und Entwicklung)-Projekte auf.
Beide Länder stimmen darin überein, dass deutsche und israelische Forschungseinrichtungen und innovative Unternehmen im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung zusammenarbeiten sollten, um die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern, Innovationsprozesse zu beschleunigen und gemeinsame Wettbewerbsvorteile auf internationalen Hochtechnologiemärkten zu erzielen.
In Deutschland erfolgt die Förderung durch das BMBF auf Grundlage des Programms für zivile Sicherheitsforschung(http://www.bmbf.de/de/11773.php). Außerdem gilt für die deutschen Partner, dass Vorhaben nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden können. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Zuwendungsgeber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die Europäische Kommission notifiziert.
In Israel können FuE-durchführende Unternehmen, die in diesem Rahmen an Projekten der industriellen und angewandten Forschung und Entwicklung beteiligt sind, vom OCS im MOITAL FuE-Zuwendungen erhalten.
Israelische Hochschulen und Forschungseinrichtungen können im Unterauftrag von Unternehmen eingebunden werden.
Dabei gelten die allgemeinen Förderbestimmungen auch für diesen Bereich, u. a. werden die von den Ministerien für alle BMBF-MOST-MOITAL-Forschungskooperationen definierten Rechte an geistigem Eigentum berücksichtigt.
Gefördert werden Verbundprojekte, die mit innovativen Lösungen dazu beitragen, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle zu verbessern. Die Projekte müssen über den aktuellen FuE-Stand hinausgehen und Beiträge zu folgenden Themenfeldern leisten:
- Konzepte und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung von (Groß-) Schadenslagen bzw. Katastrophen sowie für den Schutz der Bevölkerung (z. B. Einsatzleitsysteme, zeitnahe und effiziente Einleitung von Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen vor Ort, Kommunikation mit der Bevölkerung)
- Schutz kritischer Infrastrukturen (z. B. Gefahrenmanagementsysteme, Schutz vor Cyberattacken, Überwachungssysteme zur Verhinderung von äußeren Angriffen, Maßnahmen zur Verhinderung von Kaskadeneffekten, Detektionssysteme für Gefahrstoffe)
- Sicherung von Warenketten (z. B. Systeme zur Echtzeitfähigen Überwachung von Waren und Gütern sowie deren Transportwegen, Sensoren zum Aufspüren von Gefahrstoffen).
Bei den Projektvorschlägen sind eine oder mehrere der folgenden Sicherheitsmethoden zu berücksichtigen: Prävention, Früherkennung, Redundanzerhöhung (Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen), schnelle und effektive Reaktion im Krisenfall.
Darüber hinaus sollen gesellschaftliche Fragen, die die geplanten FuE-Arbeiten sinnvoll ergänzen, integriert in den Projekten bearbeitet werden. Für Projekte zu übergreifenden Fragestellungen ist auch die Durchführung von Potenzialstudien mit kurzer Laufzeit möglich. Gesellschaftliche Fragestellungen können z. B. Aspekte der Sicherheitskultur, ethische Aspekte, Wertekonflikte, Bedrohungswahrnehmung, Sicherheits- und Krisenkommunikation, rechtliche Rahmenbedingungen, datenschutzgerechte Technikgestaltung, Schutz der Privatsphäre, Akzeptanzuntersuchungen, Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen sowie die Mensch-Technik-Interaktion umfassen.
Hauptkriterien für die Förderung sind Innovationsgrad, Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Sicherheitslösungen (Produkte, Dienstleistungen), die Verknüpfung technologischer mit gesellschaftlichen Fragestellungen zur Berücksichtigung gesellschaftlicher Ziele und Wirkungen sowie die Bedeutung des Beitrags zu mehr ziviler Sicherheit unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
Eingereicht werden sollen Vorschläge für Verbundprojekte zwischen deutschen und israelischen Partnern, in die Unternehmen, Forschungsinstitute (außeruniversitäre, universitäre) und Endnutzer einbezogen sein sollen. Zwar müssen nicht aus beiden Ländern alle Partner in jedes Projekt zwingend einbezogen sein, aber Projekte, an denen Partner aus der Wirtschaft, den Instituten und dem Kreis der Endnutzer beteiligt sind, werden bevorzugt berücksichtigt. An jedem Projekt müssen ein israelisches und ein deutsches Unternehmen beteiligt sein.
In Israel:
Für MOITAL/MATIMOP in Israel sind Endnutzer keine zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Vorschlags. In vielen Fällen können Endnutzer nicht gefördert werden, insbesondere wenn es sich um eine staatliche oder öffentliche Stelle handelt.
Die vorgeschlagenen Verbundprojekte müssen folgende Merkmale aufweisen:
- konsequente Nutzung der neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung
- Darstellung einer belastbaren Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für die angestrebte Sicherheitslösung
- deutlicher Fortschritt gegenüber den gegenwärtigen Technologien oder Lösungen
- klar formuliertes Projektziel, auch im Sinne des angestrebten Zugewinns an Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz sowie der Konformität mit den Anforderungen des Datenschutzes
- erkennbarer Nutzen sowohl für die israelische als auch für die deutsche Seite.
Die Laufzeit der geplanten Forschung soll maximal 3 Jahre betragen.
In beiden Ländern können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die eine Kooperation mit Unternehmen und Einrichtungen im jeweils anderen Land anstreben oder schon etabliert haben, Zuwendungen in ihrem eigenen Land beantragen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung aufgefordert. In Israel können Forschungsinstitutionen und Universitäten nur im Rahmen von Unteraufträgen eingebunden werden.
Source: http://www.bmbf.de/foerderungen/15901.php
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