Ausweitung der Nutzung von Fluggastdatensätzen geplant

Matthias Monroy

Die angestrebte PNR-Datensammlung der EU soll womöglich schneller auch EU-interne Flüge überwachen, den Seeverkehr und Migrationsabwehr einschließen und von der „IT-Agentur“ verwaltet werden

Bereits seit 2007 versucht die EU-Kommission, für den Datentausch mit den USA einen Rahmenbeschluss zur Sammlung und Auswertung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu verabschieden. Zwar werden PNR-Datensätze schon seit 2004 an die USA weitergegeben (Austausch „faktenbasierter Reisemuster“), doch der Europäische Gerichtshof hat 2006 die zwei Jahre zuvor von der Kommission beschlossene PNR-Übermittlung an die USA für nichtig erklärt. Die Abkommen mit den USA wie auch Kanada und Australien werden seitdem vorläufig angewendet.

Vor jedem Flug werden von den Fluglinien unter anderem Personendaten, Emailadresse, Telefonnummer am Zielort, Kreditkartennummer, Rechnungsanschrift, Reisebüro, Reisestatus des Passagiers oder eine Historie über nicht angetretene Flüge übermittelt. Jetzt soll ein endgültiges „sektorenübergreifendes Abkommen“ ausgehandelt werden und in einem Rahmenbeschluss münden, der nach Anwendung auf die USA, Kanada und Australien auch auf andere Staaten ausgeweitet werden könnte.

Parallel zum angestrebten Rahmenbeschluss zum internationalen Datentausch errichtet die EU ein eigenes System zum Sammeln und Prozessieren von Passagierdaten: (weiter auf heise.de)