BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung1 (nachfolgend die „Richtlinie“) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze (nachfolgend „Betreiber“) dazu verpflichten, Verkehrs- und Standortdaten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten für einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und zwei Jahren auf Vorrat zu speichern. (pdf auf ec.europa.eu)
[…] Zeitraum zwischen sechs Monaten und zwei Jahren auf Vorrat zu speichern. (pdf auf ec.europa.eu) via Europolice. Übernahme: Der frühere Verteidiger von Mumia Abu-Jamal, Robert Bryan, verteidigt künftig den […]