BKA kann Missbrauchsdarstellungen auch ohne Vorratsdatenspeicherung verfolgen

Vor einigen Tagen forderte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, von der Bundesregierung wieder einmal eine flächendeckende Speicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland zum „Kampf gegen Kinderschänder“. Die Begründung: Das FBI habe dem BKA im August die IP-Adressen von 15 aus Deutschland stammenden mutmaßlichen Mitgliedern eines internationalen Kinderpornorings mitgeteilt. Das BKA habe aber in keinem Fall ermitteln können, wer sich hinter den IP-Adressen verberge, da die Unternehmen, über die der Internetzugang erfolgte, ihre Nutzungsdaten bereits gelöscht hatten. Das Fazit: „BKA kann Pädophile im Internet nicht verfolgen“.

Richtig daran ist nur, dass US-Behörden im Rahmen der „Operation Delego“ ein Internetforum namens „Dreamboard“ geschlossen haben, über welches ca. 600 Personen Darstellungen von Kindesmissbrauch austauschten (siehe Pressemitteilung des US-Ministeriums für „Heimatsicherheit“ vom 03.08.2011). Bislang ist nur von 15 dieser 600 Personen bekannt, dass sie selbst Kinder missbraucht hätten, so dass von einem „Kampf gegen Kinderschänder“ nur sehr bedingt die Rede sein kann (siehe IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet zum Schutz von Kindern). (weiter auf daten-speicherung.de)