Matthias Monroy
Über 250.000 Mal haben Verfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen letztes Jahr sogenannte „Ortungsimpulse“ verschickt. Bislang war keine Größenordnung dieser ausufernden polizeilichen Maßnahme zur „telekommunikativen Spurensuche“ bekannt
Bundes- und Landesbehörden sind wenig auskunftsfreudig, wenn es um die Zahl überwachter Telefone geht. Im Bereich der Funkzellenauswertung (FZA) werden ohnehin keine Statistiken geführt, die eine Unterscheidung zwischen polizeilich abgefragten Verbindungsdaten von Computern oder Mobiltelefonen erlauben würden. Die sogenannten „Stillen SMS“ gelten allerdings juristisch ohnehin nicht als Kommunikationsvorgang.
Jetzt hat das Innenministerium Nordrhein-Westfalens Zahlen vorgelegt. Demnach erhielten im größten deutschen Bundesland 2.644 Anschlussinhaber insgesamt 255.784 „Ortungsimpulse“, um ihren Aufenthaltsort bestimmen zu können. Die Verdächtigen und ihre Kontaktpersonen waren hierfür in 778 Ermittlungsverfahren geführt. Für den „Ortungsimpuls“ nutzen die Polizeibehörden eine eigene Software und sogenannte „SMS-Server“. (weiter auf heise.de)