Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie Frontex seiner Verpflichtung zur Einhaltung von Grundrechten nachkommt. Frontex ist eine EU-Agentur mit Sitz in Warschau. Sie koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Grenzsicherung. Im vergangenen Jahr wurde eine Verordnung verabschiedet, die vorsieht, dass Frontex eine Grundrechte-Strategie, Verhaltensleitlinien für ihre Einsätze und einen Grundrechte-Beauftragten einführt. Wegen der Bedeutung dieses Themas, das auch für die Zivilgesellschaft von großem Interesse ist, hat der Ombudsmann Frontex eine Reihe von Fragen über ihr Verständnis und ihre Umsetzung dieser Verpflichtungen vorgelegt.
Hintergrund
Die EU-Grundrechtecharta wurde 2009 rechtlich bindend für Frontex. Seitdem haben verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen Zweifel daran geäußert, ob Frontex genug unternimmt, die Charta einzuhalten. So wurde zum Beispiel der Einsatz von Grenzschutz-Teams durch Frontex in Griechenland in Frage gestellt, wo inhaftierte Immigranten in Haftanstalten unter Bedingungen untergebracht wurden, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert wurden.
Im Oktober 2011 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine neue Verordnung, die explizit die volle Einhaltung der Charta durch Frontex vorsieht und zusätzliche Verpflichtungen zum Schutz der Grundrechte enthält. Der Ombudsmann legte Frontex im Rahmen seiner Untersuchung Fragen zu ihren Verpflichtungen vor, eine Grundrechte-Strategie, Verhaltensleitlinien für ihre Einsätze und effiziente Überwachungsmechanismen für die Einhaltung der Grundrechte bei ihren Aktivitäten einzuführen. Der Ombudsmann erbittet außerdem Informationen über den Grundrechte-Beauftragten, über die Verantwortlichkeit für europäische Grenzschutz-Teams und über die Maßnahmen, die Frontex für den Fall vorsieht, dass sie Verletzungen von Grundrechten feststellen sollte.
Der Ombudsmann hat Frontex aufgefordert, bis zum 31. Mai 2012 eine Stellungnahme einzureichen.
Den Brief zur Eröffnung der Untersuchung finden Sie hier:
http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/correspondence.faces/en/11316/html.bookmark
Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. Für weitere Informationen: www.ombudsman.europa.eu