In Paris ist am 22.5. der Prozess gegen sechs Personen zu Ende gegangen, die angeklagt werden, zwischen 2006 und 2008 als sogennante MAAF (‚Anarcho-autonome Bewegung des Großraums Paris‘) Brandanschläge auf Bahnsignalanlagen und einen Abschleppwagen der Polizei verübt zu haben und weitere geplant zu haben.
Der Staatsanwalt hielt an der Anklage am Vorwurf der terroristischen Vereinigung fest und forderte Bewährungs- und Haftstrafen zwischen 3 Jahren und sechs Monaten. Die Anwälte der Angeklagten wiesen besonders darauf hin, dass die polizeilichen Untersuchungen von Beginn an dem politischen Willen einer Verurteilung gefolgt seien. Bei den meisten der zu Last gelegten Taten handele es sich jedoch vor allem um Aktionen im Rahmen von breiten sozialen Bewegungen. Die Angeklagten selbst stellten wiederholt die Beweiskraft von DNA-Spuren als alleinige Hinweise auf ihre direkte Beteiligung an den Sabotageakten in Frage. Sie betonten, alle politisch aktiv zu sein und insbesonders an Kämpfen gegen Abschiebegefängnisse beteiligt zu sein. Die Bezeichnung als ‚Anarcho-autonome Bewegung des Großraums Paris‘ wiesen sie als polizeiliches Konstrukt zurück. Die Staatsanwaltschaft führte als Beweis für das Bestehen einer Vereinigung auch Indymedia als das Kommunikationsmittel jener ‚anarcho-autonomen Bewegung‘ an, was für kurzzeitige Belustigung unter den zahlreich zum Prozess erschienenen Unterstützer_innen sorgte. Die Urteilsverkündung ist auf den 25.6.2012 angesetzt.
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