Das Recht auf Reisen ohne Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raumes basiert auf der Voraussetzung, dass jeder Vertragsstaat seinen Verpflichtungen gemäß dem Schengen-Besitzstand nachkommt. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Europäischen Institutionen das Funktionieren des Schengen-Raumes überwachen und rasch auf Herausforderungen reagieren können.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission in ihrer Mitteilung „Wahrung des Schengen-Systems – Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen“ vom 16. September 2011 angekündigt, den Organen der Europäischen Union halbjährlich einen Überblick über das Funktionieren von Schengen vorzulegen. Auf seiner Tagung vom 8. März 2012 begrüßte der Rat die Ankündigung der Kommission, das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über das Funktionieren der Schengen-Zusammenarbeit zu unterrichten. (download pdf von euro-police.noblogs.org)