BER-Flughafenknast und EU-Flüchtlingspolitik

Auf dem Flughafen in Berlin-Schönefeld (BER Willy-Brandt-Airport) wird gerade eine Haftanstalt für ankommende Flüchtlinge eingerichtet. Am 1. Juni wurden dafür die Weichen gestellt. Immer wieder wird aus SPD-Kreisen in der Region darauf verwiesen, dass der neue Knast nur ein Provisorium sei, zu dem das Bundesrecht verpflichte. Gleichzeitig wird die Hoffnung geschürt die EU-Kommission könnte Deutschland das beschleunigte Asylverfahren im Zuge der Harmonisierung der Aufnahmerichtlinien in den EU-Mitgliedsstaaten verbieten. Doch wie sieht es aus auf EU-Ebene? Die Verhandlungen dauern schon Jahre an. Während Deutschland und andere Staaten blockieren, versuchen es die AnhängerInnen der „Guten Migration“ und „gerechteren Verteilung der Flüchtlinge“, wie die EU-Kommissarin Malmström, mit Fakten. Was tut sich gerade in Sachen Asylgesetzgebung in der EU?

Aktuelles aus Schönefeld
Am 1. Juni haben die MitarbeiterInnen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihre Büros in Schönefeld bezogen. Auch der Vertrag mit der Sicherheitsfirma B.O.S.S. (ASK Allgemeine Sicherheits- und Kontrollgesellschaft) zum Betrieb der Einrichtung ist zum 1. Juni in kraft getreten und kostet das Land Brandenburg fortan 700 Euro pro Tag. Es ist damit zu rechnen, dass der Knast nun schon für die bisherigen Fluggäste des alten Flughafen Schönefeld (SXF) zum Einsatz kommt. Das beschleunigte Flughafenasylverfahren kann nun, durch die eingerichtete Unterbringung im Transitbereich, massenhaft in Schönefeld angewendet werden. Ende Februar hatte sich der Landtag Brandenburg noch gegen das Flughafenasylverfahren ausgesprochen, aber keine konkreten Maßnahmen beschlossen.

Das deutsche Flughafenverfahren
Das Flughafenaslyverfahren ist ein Teil des auf Abwehr gegen Migration ausgerichteten europäischen Grenzregimes. Es ist außerdem Teil des deutschen Gesetzespaketes, das 1993 verabschiedet wurde und das als faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gilt.
Ungeachtet der globalen Entwicklungen der letzten 15 Jahre haben sämtliche Bundesregierungen die Gesetzgebung seit 1993 nie entschärft, sondern stattdessen wurden die Gesetze mittels mehrerer Novellen und Ausführungsvorschriften verschlimmert. Einzelne Verbesserungen (ansatzweise Abkehr von Sammelunterkünften für Flüchtlinge, teilweise Aufhebung der Residenzpflicht und des Sachleistungsprinzips) waren immer außerparlamentarischer Kritik und meistens einer vergleichsweise günstigen lokalen Situation geschuldet, d.h. diese kleinen Erfolge konnten nur in einzelnen Kommunen bzw. Bundesländern errungen werden.

Die deutsche Europapolitik
Das Bundesinnenministerium (BMI) spielt bei der Migrationsabwehr eine zentrale Rolle: Mit Dr. Hans-Peter Friedrich als Minister des Inneren ist in diesen Fragen auch aktuell nicht zu reden. Im Gegenteil. Er und seine unterstellten Beamten bei der Abteilung M (Migration) arbeiten derzeit und das kontinuierlich an weiteren Verschärfungen von Gesetzen und an der weiteren Militarisierung der EU-Außengrenzen durch die wenig kontrollierte Agentur Frontex.
Strategisch klug aber perfide ist u.a. die Benutzung unter Druck geratener EU-Mitgliedstaaten (v.a. Griechenland) gleichzeitig als Büttel und Sündenbock für vermeintliche Missstände in der Migrationsabwehr. Anrainerstaaten der EU werden ebenfalls benutzt. Ein Beispiel war die deutsche Initiative 2003 z.B. in Libyen Lager errichten zu lassen. Die wenigen dazu existierenden Berichte belegten Willkür, folterähnliche Umstände, teilweise mit Todesfolge.
Abgelenkt durch innenpolitische Themen (z.B. Pannenserie Verfassungsschutz), konzentrierte sich das Bundesinnenministerium in letzter Zeit auf eher internationale Methoden zur Abschottung – mit Hilfe der Europäischen Union. Zudem sind Kontrolle und Repression von MigrantInnen durch nationale Gesetze im EU-Vergleich sowieso schon Spitzenklasse. Verbale Grobheiten, die zu vermehrter direkter staatlicher oder nichtstaatlicher Gewalt (wie z.B. in Ungarn oder Tschechien) führen könnten, sind für das BMI nach den Pogromen der 90er Jahre nicht mehr opportun. Aus Sicht des BMI würde es eher Sinn machen, in Ruhe auf EU- und internationaler Ebene die Vollstreckung seiner Ziele zu versuchen.
Die Anweisungen über Verhandlungen und Initiativen zur Umsetzungen oben genannter Ziele und Methoden kommen aus Berlin. Die legislative Umsetzung wird von der genannten Abteilung MI und der Unterabteilung MI4, sowie von den Beamten des Bundesinnenministers in Brüssel getätigt.
Die politische Situation innerhalb der europäischen Gremien ist kompliziert und die Haltungen der unterschiedlichen nationalen Regierungen sind nicht immer zu einem einzigen bestimmten Schema passend. Denn mit etwas Geduld lassen sich auch einige – auch im Vergleich zur deutschen Praxis – freundlichere Positionen finden.
Die Befürchtung des BMI ist, dass neue EU-Regelungen mittelfristig einige restriktive Gesetze der BRD (u.a. Flughafenverfahren) unwirksam machen sollten.
Die Harmonisierung des EU-Asylrechtes tritt nunmehr in die heiße Phase. Ministerrat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission traten ab April 2012 zum wiederholten Male in direkte und mittlerweile konkrete Verhandlungen. Neu gefasst werden sollen die Rückführungsrichtline, die Verfahrensrichtlinie und die Aufnahmerichtlinie. Diese Richtlinien sind für die EU-Mitgliedstaaten bindend und würden die bisherigen Sonderlösungen, wie das Flughafenverfahren in Deutschland, ablösen.
Für das Flughafenverfahren ist vor allem die Aufnahmerichtlinie relevant. Im Vergleich ist die Position des Europäischen Parlaments die beste, denn sie betont persönliche Rechte Einzelner stärker und widerspricht einigen repressiven nationalen Sonderwünschen. Alle Akteure wollen aber grundsätzlich eine Inhaftierung an der Grenze zulassen.
Bereits jetzt bestehen Widersprüche zwischen deutscher Realität/deutschen Gesetzen und international gültigen Verträgen/EU-Gesetzen.
Deutschland hat sich wiederholt als Vorreiter und Initiator restriktiver Maßnahmen hervorgetan: Sammelabschiebungen, Ausreisezentren, Residenzpflicht, Arbeitsverbote und EU-finanzierte Flüchtlingslager in Nordafrika. All das sind vorrangig deutsche Erfindungen, die teilweise anschließend Eingang in die Rechtssysteme anderer Länder fanden.
Deutschland blockiert konsequent die (insgesamt vergleichsweise vorteilhafteren) neuen EU-Verordnungen, weil das Bundesinnenministerium ohne zeitaufwändigen Rechtsschutz schnell abschieben möchte, so ein Journalist sowie eine Politikerin aus Brüssel. Dabei ist egal ob das in die Heimatländer oder in andere EU-Länder /z.B. über die DublinII-Verordnung) erfolgt. Hauptsache raus aus Deutschland.
Deshalb ebenfalls von deutscher Seite stark vertreten sind: das Dublin II-Abkommen, die Behinderung von Familienzusammenführungen sowie die Behandlung Minderjähriger als Asylmündige (schon ab dem Alter 16 Jahre) und die Missachtung der Bedürfnisse „besonders Schutzbedürftiger“ (Folter, Traumatisierung, Schwangerschaften, Krankheiten).
Dass Deutschland praktisch kein erkennbares Engagement im sogenannten Resettlement-Programm einnimmt (Aufnahme Schutzbedürftiger aus Krisenregionen nach dem Genfer Protokoll) passt ins Bild.
Die Bundesregierung befürchtet, dass das Flughafenverfahren, also die Inhaftierung von Asylsuchenden an Flughäfen und beschleunigte Bearbeitung unter vermindertem Rechtsschutz, in seiner jetzigen Form zukünftig nicht mehr durchgeführt werden kann. Sie plädiert deshalb zum Beispiel dafür, dass nur dann auf Schutzbedürftigkeit geprüft werden muss, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte (z.B. die Flüchtlinge nicht aus sog. Sicheren Herkunftsländern kommen) vorliegen. Das entspricht der bisherigen Regelung.
Es ist nicht allein die Bundesrepublik Deutschland, die solche Positionen vertritt und exekutiert. Deutschland ist allerdings Vorreiter einer EU-weiten Abschottungs- und Abschreckungspolitik. Die Macht des Bundesinnenministeriums scheint umfassend: Strukturell rassistische Gesetze bzw. die Vorlagen dafür werden vom BMI ersonnen, mittels ihrer Verhandlungsmacht ohne besondere öffentliche Aufmerksamkeit durchs Parlament gebracht und anschließend über die dem BMI untergeordneten Behörden Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Bundespolizei (BuPo) exekutiert. Anfragen von Presse und Nichtregierungsorganisationen werden ignoriert oder abgelehnt. Kritik ist nicht gefragt.

Antirassistischer Protest ist möglich
Mögliche Ansatzpunkte antirassistischer Interventionen wurden in den letzten Monaten in Berlin/Brandenburg ausprobiert. Doch scheint die regionale Bearbeitung allein nicht zielführend zu sein, wenn weder auf Bundesebene noch auf der, offensichtlich ebenso wichtigen EU-Ebene nur wenig passiert. Dabei ist Lobbyarbeit gerade jetzt eine sinnvolle Beschäftigung. 166 Menschenrechtsorganisationen haben im Mai dieses Jahres einen entsprechenden Forderungskatalogveröffentlicht. Klare Positionierungen von Verbänden sind da hilfreich, aber nicht alles. Als AdressatInnen bieten sich grundsätzlich Abgeordnete des Europäischen Parlaments an. Auf der anderen Seite fordert das Bundesinnenministerium zu Protest auf. Die Verantwortlichkeiten müssen hier benannt werden. Je schlechter die Presse für Dr. Friedrich & Co, desto besser ist die Verhandlungsposition für die Betonung von Menschen- und anderen persönlichen Rechten.
Gleichzeitig sollten die Auswirkungen der Anti-Migrations-Gesetzgebung schonungslos in die Öffentlichkeit getragen werden. Das bedeutet z.B. ein klassisches Monitoring bei Projekten wie dem Asylknast auf dem Flughafen Schönefeld. Aber auch die Thematisierung von Akteuren wie B.O.S.S. und regionalen PolitikerInnen, die die Hände in Unschuld waschen, während sie im vorauseilenden Gehorsam ausführen was das BMI vorschlägt.

Source: http://keinasylknastbbi.blogsport.de/?p=159