SWIFT Finanzdaten: Trotz Abkommens weiterhin Massentransfers und Data Mining

Von der Öffentlichkeit gänzlich unbeachtet fand im Europäischen Parlament (EP) jüngst eine Aussprache über die Umsetzung des umstrittenen Abkommens zur Weitergabe europäischer Finanztransaktionsdaten an die US-Behörden (sogen. SWIFT-Abkommen) statt. Gegenstand der Diskussion war der 2. Inspektionsbericht über die Umsetzung der Vereinbarung. Das Ergebnis im Klartext: Der Massentransfer von europäischen Daten an die USA geht ungeachtet aller gegenteiligen Versprechungen ungehindert weiter, auch das verbotene Data Mining dürfte auf der Tagesordnung stehen. Ein Kommentar.

Im mehr als nur spärlich besetzten Sitzungssaal des Bürgerrechtsausschusses (LIBE) im EP präsentierte Isabelle Cruz, Vorsitzende der gemeinsamen Kontrollinstanz (GKI) von Europol, im Beisein von Europol-Direktor Rob Wainwright sowie des Leiters der Direktion „Innere Sicherheit“, Reinhard Priebe, einige Erkenntnisse über die Umsetzung des SWIFT-Abkommens1.

Die europäische Polizeibehörde Europol hätte eigentlich die Aufgabe, die Anfragen der USA auf deren Rechtmäßigkeit und Angemessenheit zu überprüfen und die Datenweitergabe nach genauer Prüfung des Anliegens zu autorisieren oder abzulehnen. Die US-Ersuchen müssen laut Abkommen schriftlich erfolgen und so eng wie möglich gefasst sein, um die Menge der angeforderten Daten auf ein Minimum zu beschränken. (weiter auf unwatched.org)