Polizei informiert über Handyortung – und wie man sich dagegen wehrt
Das schicke Smartphone, das man in keiner Lebenslage missen möchte und überall hin mitnimmt, es kann auch ungewollt den Standort verraten. Sich dagegen zu schützen, ist beispielsweise für Personen wichtig, die von ihrem Partner bedroht und verfolgt werden. Polizeihauptkommissar Michael Grüger vom Polizeipräsidium Mainz ging beim Runden Tisch „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ nicht nur auf die Handyortung ein, sondern stellte auch Möglichkeiten der Personenortung in den Neuen Medien vor.
Eine Rufnummer-Ortung kann man bei einer Vielzahl von Anbietern in Auftrag geben, die Dienstleistungen werden unter den Stichworten „Freunde oder Kinder orten“ beziehungsweise „Treue testen“ im Internet angeboten. Voraussetzung ist, dass eine Zustimmungs-SMS gesendet wird. „Beim Thema Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist das eine Farce“, sagte Grüger.
Die Ortung der Funkzelle mittels GPS-Daten hat bei Smartphones eine Genauigkeit von zehn Metern. Der stellvertretende Leiter Informations- und Kommunikationswesen im Mainzer Polizeipräsidium demonstrierte eindrucksvoll anhand seines eigenen Mobiltelefons, wie schnell und genau die Daten über seinen aktuellen Standort im Kreishaus in der Salinenstraße auf dem Stadtplanausschnitt erscheinen.
Telefon lieber ausschalten
Eine Frau, die etwa in einem Frauenhaus Schutz sucht, sollte also das Handy vor Antritt der Fahrt ausschalten und die Anrufe umleiten, um eine Ortung auszuschließen. Über den Computer gibt es mehrere Möglichkeiten, Personen zu orten, beispielsweise über deren Aktivitäten in sozialen Netzwerken. Die Ortungsdienste der Netzwerke lassen sich laut Grüger auch ausschalten, allerdings ist die Funktion bei manchen sehr versteckt.
Die Gefahr der Aufspürung lässt sich mit Proxy-Servern umgehen. Mit der Änderung auf einen anderen Server verändert sich auch der Einwahlpunkt. Auch durch das Hochladen von Fotos vom Smartphone gibt eine Person Aufschluss über ihren Standort, da die Anhangdaten unter anderem Zeit und Ort verraten. Eine weitere Angriffsfläche bietet die Korrespondenz per E-Mail, auch dafür bieten Dienstleister im Netz die Ortung an. Relativ sicher gegen ungewollte Mithörer sind dagegen SMS-Botschaften.
Die Arbeit der Gerichtshilfe stellte Sandra Freimuth den Teilnehmern des Runden Tisches vor. Die Sozialpädagogin ist bei der Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach tätig, diese Einrichtung gehört zu den sozialen Diensten der Justiz, hat aber keine Fürsorgefunktion, wie Außenstehende aufgrund der Bezeichnung oft irrtümlich annehmen. Wie Freimuth erklärte, kann ihre Mitarbeit von der Staatsanwaltschaft für Ermittlungs-, Bewährungs- und Vollstreck-ungsverfahren sowie für Gnadengesuche und Haftentscheidungshilfen beauftragt werden. Dabei ist es ihre Aufgabe, Erkenntnisse über die Persönlichkeit und die Lebensumstände eines Beschuldigten zu sammeln und objektiv darzustellen.
Zur Zielgruppe von Freimuth gehören neben den Tätern aber auch die Opfer, bei denen sie Fakten zu ihrer aktuellen Situation, zu den Folgen der Tat und künftiger potenzieller Gefährdung sammelt. Die Mitarbeiterin der Gerichtshilfe informiert darüber hinaus auch über Hilfsangebote für Kriminalitätsopfer.
Wie Freimuth erklärte, haben Fälle von häuslicher Gewalt einen Anteil von etwa 50 Prozent aller Ermittlungsverfahren, an denen sie beteiligt ist. Ihre Anwesenheit bei Verhandlungen ist nicht obligatorisch, sie kann jedoch in Ergänzung zur Bewährungshilfe als Zeugin in einem Verfahren geladen werden.