EU will zivilen Luftraum für schwere Drohnen öffnen

Matthias Monroy

Im Dezember will die Kommission einen „umfassenden Fahrplan“ zur gleichzeitigen Nutzung des Luftraums durch bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge vorlegen. Doch Abstürze sind an der Tagesordnung

In einem Arbeitsdokument mit dem Titel „Towards a European strategy for the development of civil applications of Remotely Piloted Aircraft Systems“ regt die EU-Kommission an, den zivilen Luftraum über den 27 EU-Mitgliedstaaten für schwere Drohnen zu öffnen. Dabei geht es um sogenannte „unbemannte Luftfahrtsysteme“ (UAS) mit einem Abfluggewicht von über 150 Kilogramm. In entsprechenden Dokumenten werden die Geräte für mittlere oder große Flughöhen als HALE (High-Altitude-Long-Endurance) oder MALE (Medium-Altitude-Long-Endurance) bezeichnet.

Unterhalb der Gewichtsgrenze von 150 Kilogramm regulieren die EU-Mitgliedstaaten den Zugang zum Luftraum selbst. Mit der Änderung der Luftverkehrsordnung wurde Drohnen 2010 mit der Formulierung „unbemanntes Luftfahrtgerät“ ein eigener Status eingeräumt. Die kürzlich beschlossene Neufassung des Luftverkehrsgesetzes schafft ihnen zudem einen eigenen Platz im Luftverkehrsrecht. Jedoch ist die europaweite Rechtslage bezüglich unbemannter Systeme immer noch uneinheitlich.

Für ein Abfluggewicht oberhalb von 150 Kilogramm ist hierfür die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln zuständig. Die Nutzung militärischer und polizeilicher Drohnen fällt indes nicht in die Zuständigkeit der EASA. In die Entwicklung von „Standards und Recommended Practices“ ist auch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) der Vereinten Nationen eingebunden. (weiter auf heise.de)