Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Beschluss der EU zur Überwachung ihrer See-Außengrenzen durch die Frontex-Agentur für nichtig erklärt. In ihrem Urteil rügten die Luxemburger Richter die fehlende Beteiligung des Europäischen Parlaments.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Beschluss der EU zur Überwachung ihrer See-Außengrenzen durch die Frontex-Agentur für nichtig erklärt. In ihrem Urteil rügten die Luxemburger Richter die fehlende Beteiligung des Europäischen Parlaments. Diese sei zwingend, wenn es um weitreichende Eingriffe in die Rechte von Bootsflüchtlingen gehe. Dennoch sei der Beschluss zunächst aber weiter anzuwenden.
Mit dem 2010 gefassten Beschluss hatte der Rat der EU den Grenzschützern der Schengen-Staaten neue Befugnisse im Umgang mit Schiffen gegeben. Danach dürfen sie Schiffe durchsuchen und gegebenenfalls beschlagnahmen. Die Passagiere dürfen festgenommen und zurück in ihr Herkunftsland gebracht werden. (weiter auf donaukurier.de)