EU-Kommission: „Bewertung des strafrechtlichen Instrumentariums – Keine weiteren EU-weiten Datenbanken“

Der Austausch von Informationen ist für die Strafverfolgungsbehörden sowohl bei der Bekämpfung organisierter Schwerkriminalität (wie Terrorismus, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel) als auch beim grenzüberschreitenden Vorgehen gegen einzelne Straftäter (Mord, sexuelle Gewalt gegen Kinder usw.) ein zentrales Instrument.

Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung angenommen, in der sie den Informationsaustausch in der EU bewertet und Empfehlungen für konkrete Verbesserungen gibt.

Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass der Informationsaustausch grundsätzlich gut funktioniert und keine neuen Strafverfolgungsdatenbanken auf EU-Ebene erforderlich sind. Allerdings sollten die bestehenden Instrumente der EU besser genutzt werden, und der Informationsaustausch sollte straffer organisiert werden – insbesondere durch die Schaffung zentraler Anlaufstellen für die Strafverfolgungsbehörden in jedem Mitgliedstaat.

Die Mitteilung unterstreicht die Bedeutung einer hohen Datenqualität und eines funktionierenden Datenschutzes und erläutert, wie die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, z.B. durch Bereitstellung von Finanzmitteln und Fortbildungsangeboten.

„Die Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs ist kein Selbstzweck. Es geht darum, Kriminalität wirksamer zu bekämpfen und den Schaden für die Opfer und die europäische Wirtschaft zu mindern. Die bestehenden Maßnahmen funktionieren in der Regel gut, so dass kein Bedarf an neuen Datenbanken für Strafverfolgungszwecke besteht. Aber es gibt Raum für Verbesserungen. Insbesondere müssen die vereinbarten Rechtsvorschriften vollständig umgesetzt und von allen Mitgliedstaaten konsequent angewandt werden“, erklärte die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström.

Beispiele für EU-Instrumente, die dem Informationsaustausch dienen:

  • Mit der Schwedischen Initiative wurden Regeln und insbesondere Fristen für den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten eingeführt, die die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen und polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren erleichtern sollen.
  • Mit dem Prümer Vertrag wurde ein System für den automatisierten Austausch von DNA-Daten, Fingerabdrücken und Kfz-Zulassungsdaten geschaffen, das den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zur Untersuchung von Straftaten den direkten Zugriff auf diese Daten ermöglicht.
  • Europol bietet den Mitgliedstaaten mit den nationalen Europol-Stellen eine Plattform zum Austausch kriminalpolizeilicher Erkenntnisse und Informationen. Die Mitgliedstaaten können die Daten für ihre Ermittlungen verwenden, während Europol die dem Amt zugänglich gemachten Daten seinem Auftrag entsprechend für Analysen verwendet.
  • Für den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Koordinierungszentren und mit Frontex wird derzeit ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (Eurosur) entwickelt, das dazu beitragen soll, die Lagebeurteilung und Reaktionsfähigkeit bei der Bekämpfung der illegalen Migration und grenzüberschreitenden Kriminalität an den Außengrenzen der EU zu verbessern.

Hintergrund

Mit ihrer heutigen Mitteilung kommt die Kommission einer Aufforderung im Stockholmer Programm nach: Sie sollte bewerten, ob angesichts der bestehenden Instrumente ein europäisches Informationsaustauschmodell benötigt wird. Sie stützt sich dabei auf ihre Mitteilung von 2010, die einen Überblick über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht gibt, sowie auf die 2009 vereinbarte EU-Strategie für das Informationsmanagement im Bereich der inneren Sicherheit (Schlussfolgerungen des Rates vom 30. November 2009) und die von den Mitgliedstaaten, der Kommission und Europol ergriffenen Maßnahmen zu ihrer Umsetzung. Ferner stützt sie sich auf eine mit nationalen und anderen Sachverständigen (EDPS, EU-Agenturen, Interpol) vorgenommene Bestandsaufnahme, eine einschlägige Studie und auf Gespräche mit sonstigen Interessenvertretern, z.B. den Datenschutzbehörden.

Source: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1330_de.htm